Phase 1: Aufklärung über die Störung (Patient sollte Experte werden für BPS) und Klärung der Behandlungsbedingungen. Hierzu gehören in jedem Fall Verträge über den Umgang mit Suizidalität, selbstverletzendem Verhalten, therapieschädigendem Verhalten, Impulsen, die Therapie abzubrechen. Im Einzelfall können weitere Verträge hinzukommen.
Phase 2: Stabilisierung. Borderline-Patienten haben häufig vielfältige soziale Probleme (Wohnung, Arbeit/Ausbildung, \"falsche Freunde\" etc.), die vor einer intensiveren Therapiephase einigermaßen gelöst sein sollten.
Phase 3: (Stationäre) Therapie zum Erlernen von Emotionsregulations - fähigkeiten. Hierfür wurde von M. Linehan ein ausführliches Behandlungsmanual vorgelegt, das in dieser Phase eingesetzt werden sollte.
Phase 4: Evt. Spezifische Traumatherapie, falls bei der Patientin/dem Patienten ein sexueller Missbrauch in der Kindheit (CSA) vorliegt.
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