Die Struktur der verbände entspricht in den wenigsten Fällen demokratischen Anforderungen, da es den Führungsgruppen oft gelingt, durch ihren Informationsvorsprung, durch die Vertraulichkeit der Kontakte mit den politischen Stellen und durch die notwendige Geschlossenheit nach außen ihre Ziele und Wünsche verbandsintern durchsetzen. Viele Mitglieder sind im Übrigen an einer stärkeren Kontrolle der Führungen nicht interessiert, solange diese Erfolge vorweisen können.
Diese Einwirkung der Interessenverbände auf den Willensbildungsprozess wird auch wegen der mangelhaften Transparenz der meistens verborgenen Kommunikationsströme kritisiert. In einer pluralistisch strukturierten demokratischen Gesellschaft hat die Öffentlichkeit einen Anspruch auf Transparenz der politischen Aktivität der Verbände. Die Einflussnahme der Verbände auf den Gesetzgebungsprozess ist vielfach undurchsichtig. Dem Öffentlichkeitsanspruch auf mehr Transparenz glaubte der Bundestag zumindest teilweise dadurch Genüge zu leisten, dass er eine ``Lobbyistenlist´´ mit einer Aufzählung aller in der Bundesrepublik tätigen Interessenverbände vorlegte. In dieser Liste kommt aber die institutionelle und personelle Verflechtung von Staat und Wirtschaft nicht zum Ausdruck, da sie keinen Aufschluss über die Zugehörigkeit der Interessenvertreter zum Bundestag, den Bundestagsfraktionen, der Bundsregierung und den Bundesministerien gibt.
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