1. Ende des Geschäftsjahres
2. spätestens nach 3 Monaten (kleine AG's 6 Monate) Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz; G+V; Anhang) bei den Abschlussprüfern
3. nach der Prüfung: Vorlage beim Aufsichtsrat und Stellungnahme innerhalb eines Monats
4. bei Billigung gilt er als festgestellt
5. Innerhalb der ersten 8 Monate des neuen Geschäftsjahres ist die Hauptversammlung zur Entgegennahme des Jahresabschlusses und zur Beschlussfassung über die Gewinnverwendung vom Vorstand einzuberufen. Bei der HV wird der Geschäftsbericht vom Vorstand vorgetragen.
· Geschäftsbericht:
· Allgemeiner Teil
a. Erläuterung von Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft
· Spezieller Teil
a. Erläuterung des Jahresabschlusses und Begründung der Abweichungen gegenüber dem Vorjahr
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