In der Europäischen Gemeinschaft müssen die Länder in manchen Bereichen von Ihren Hoheitsrechten zum Wohle der Gemeinschaft ablassen:
. Rechts und Verwaltungsvorschriften die den Markt beeinflussen können, z.B. Warenverkehr und unverfälschter Wettbewerb, außerdem der Verbraucher- und Umweltschutz sowie das Sozialrecht.
. Die Europäische Gemeinschaft hat keine Zwangsmittel um die Durchsetzung des europäischen Rechts zu gewährleisten, z.B. Urteile vom Europäischen Gerichtshof. Man vertraut auf die Einsicht der Mitgliedstaaten sowie auf deren Respekt vor dem Recht. Dies ist ein Grund dafür warum bei der Umsetzung mancher Urteile zu erheblicher Zeitverzögerung kommen kann.
. Es muß polizeiliche Kooperation gegen die Organisierte Kriminalität geben. Sowie eine Erweiterung der justitiellen Zusammenarbeit Im Zivil- und Strafrecht.
. Es müssen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen auch in den ärmeren Ländern gewährleistet sein.
. Es müssen Mitbestimmungsrechte für alle Bürger geschaffen werden.
. Es muß für gleiche Soziale Rechte und Leistungen der Arbeitnehmer gesorgt werden.
. Es muß die absolute Gleichberechtigung von Mann und Frau herrschen.
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