Funktionen vom Bundestag:
- Kreations- und Rekrutierungsfunktion
(Bestellung und Abrufung der Regierung)
- Kontroll- und Initiativfunktion
(Kontrolle von Regierung und Verwaltung)
- Repräsentations- und Kommunikationsfunktion
(Artikulation öff. Meinungen und Interessen der Bevölkerung)
- Gesetzgebungsfunktion
(einschließlich Haushaltbestimmung)
Organisation vom Bundestag:
- verschiedene Ausschüsse
- Kommissionen
- Enquete
- Kanzlerprinzip (Kanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.)
- Ressortprinzip (Innerhalb der Richtlinien leitet jeder Bundesminister sein Ressort selbstständig und in eigener Verantwortung.)
- Kollegialprinzip (Die Regierung berät und beschließt über alle Gesetzentwürfe und bei allen Streitfragen zwischen den Ministern.)
Funktionen vom Landtag:
- übt gesetzgebende Gewalt aus
- wählt den Ministerpräsidenten
- überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt
- behandelt die in Zuständigkeit des Landes gehörenden öffentlichen Angelegenheiten
- erfüllt die nach der Verfassung zustehenden Aufgaben
Organisation vom Landtag:
- regelt Arbeitsweise des Landes durch Festlegung von Befugnissen
- regelt das Verhältnis zwischen Land und Bürgern
- können Verwaltungsvorschriften erlassen
- übt Aufsicht auf die Einhaltung des Grundgesetzes
- sind Vertreter aller Bürger des Landes
- jeder Abgeordnete hat die Pflicht die Verfassung zu achten
- und seine Kraft für das Wohl des Landes und der Bürger einzusetzen
- sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich
- wählt aus eigenen Kreisen Präsidenten, Vizepräsidenten und Schriftführer
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