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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Anleihen

Aktien:



Unterscheidungsmerkmale: . Emission: Ausgabe der Aktien
. Urkunde: Zeichnen der Aktie  Erwerben der neuen Rechte
. Laufzeit: nicht vorhanden

. Kurs: unvorhersehbar
Beim Kauf einer Aktie bin ich Investor und trage Risiko.

Unternehmen: Eigenkapital wird aufgebessert und breite Eigentümerbasis

2 Arten der Aktien:
1. Stammaktie: Stimmrecht, Auskunftsrecht, Bezugsrecht, Recht auf Liquidationserlös, Recht auf Dividende
2. Vorzugsaktie: Auskunftsrecht, Bezugsrecht, Recht auf Liquidationserlös, recht auf Dividende, Recht auf Dividendenvorzug

3 Hauptorgane:
1. Aufsichtsrat: Beruft Vorstand

2. Vorstand: operatives Geschäft
3. Eigentümer: wählen Aufsichtsrat

Börse:

Ist der Sekundärmarkt für Wertpapiere
Ein Kaufauftrag kann anonym oder unter Namen gemacht werden. Bei anonymem Kauf (Effektkassageschäft =EKG) bekommt man einen Bon damit kann man Aktie verkaufen.
Kaufpreis der Aktie wird festgelegt dann über Primärmarkt (Bank,...) verkauft
2Aufträge: Auftrag bestens: Aktie auf jeden Fall kaufen Geld ist egal
Auftrag limitiert: Aktie nur bis zu gewissem Preis kaufen
Depoterlag: Aktie bleibt beim Kauf in der Bank und die Bank klärt alles.
Börse kann eigentlich alles sein: Warenbörse Gemüsemarkt, Kleintierbörse, ....

Jede Börse hat Merkmale: Selbstständig, unabhängig, untersteht Börsenkammer, Einhaltung der Vorschriften kontrolliert das Finanzministerium


EU:
Nationale Monopole werden beseitigt um einen gemeinsamen Standart zu erreichen. EU machte Rahmengesetzgebung. 1990 freier Wettbewerb. EU will völlige Liberalisierung. Im Informationszeitalter ist gleicher Stand wichtig um zusammenwachsen zu können  Eu gegründet  konkurrenzfähig.
Bessere: Verkehr, Gesundheitswesen, Weiterbildung, Behörden Umwelt.

Geschichte der EU beginnt 1946 als Winston Churchill sagte: Wir müssen etwas die Vereinigten Staaten in Europa schaffen. Idee wird später wieder aufgegriffen.

1946: zu OEEC (Organisation f. European Economic Cooperation)
1949: Gründung d. Europarates. Russland gründet gleichzeitig Warschauer Pakt =Rat gegenseitiger Wirtschafts-

hilfe
1951: europ. Gemeinschaft f. Kohle -Stahl(EKGS) gegründet. D und F rufen das ins Leben. Gründungsmitglied-
er auch die Benelux Länder und Italien
1960: außereurop. Staaten treten EGKS bei  OECD genannt(Organisation f. Economic Cooperation & Development) Sitz in Paris.
GB gründen Gegenorgan. EFTA (Europ. Freihandelszone) Ziel: keine Zölle. Mitglieder waren GB, Norwegen, Schweden, CH, O, Finnland, Island, Dänemark, Portugal
1967: OECD  EG(europ. Gemeinschaft)
1972: Komkurenzdenken zwischen EFTA und EG hört auf  Freihandelsabkommen
1973:Dänemark, Irland, GB zur EG
1979: Europ. Währungssystem tritt in Kraft(EWS) Ecu als europ. Rechenwährungseinheit eingeführt
1981: erster Schritt der EG Süderweiterung. Griechenland tritt bei
1986: 2.Teil der Süderweiterung: Portugal und Spanien treten bei
1989: Österreich gibt Beitrittserklärung ab
1992: EG Und EFTA beschließen zusammen europ. Wirtschaftssystem EWR. Ch und Liechtenstein treten nicht bei. Vertrag von Mostrich: EG wird EU
1993: europ. Binnenmarkt tritt in Kraft
1995: Schweden, Finnland und Österreich treten der EU bei.
1997: Agenda 2000  Weichen für Osterweiterung gestellt gestellt. Finanz und Landwirtschaftspolitisch alles okay. Aus Vertrag von M. wird Vertrag von Amsterdam.
1998: begin der Beitrittsverhandlungen von Polen, Estland, Szo, CZ, H und Zypern





Österreich

EU
Staatsoberhaupt
Bundespräsident 6 Jahre, 1 mal Wiederholungswahl, direkt
Ratspräsident alle 6 monate, nach plan

Regierung
Bundesrepublik .Minister und Staatssekretäre
EU Kommission



Volksvertreter
Parlament, nationalrat

EU = Parlament


Landesrat
Bundesrat, durch landesregierung bestimmt
EU Rat 1 Staats und Regierungschef, Miniaturrat


Eu Parlament

a) Gesetzgebung: Nutzwirkungsrecht, kein Initiativrecht darf nicht handeln sondern
nur abstimmen.
b) Budget: Europ. Parlament ist Haushaltsbehörde der EU es überprüft Ausgaben. Entscheidet bei nicht obligatorischen Ausgaben mit
c) Kontrolle: EU Kommission wird durch mündl. Und schriftl Anfragen kontrolliert  Auskunftspflicht und Einsichtspflicht
d) Außenbeziehungen: EU Parlament ist das entscheidende Organ für erweiterungen
e) Sonderaufgaben: Eine Person aus EU Parlament wird zu Bürgerbeauftragtem gewählt

 
 

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