Unterscheidungsmerkmale:
. Emission: Ausgabe der Aktien
. Urkunde: Zeichnen der Aktie Erwerben der neuen Rechte
. Laufzeit: nicht vorhanden
. Kurs: unvorhersehbar
Beim Kauf einer Aktie bin ich Investor und trage Risiko.
Unternehmen: Eigenkapital wird aufgebessert und breite Eigentümerbasis
2 Arten der Aktien:
1. Stammaktie: Stimmrecht, Auskunftsrecht, Bezugsrecht, Recht auf Liquidationserlös, Recht auf Dividende
2. Vorzugsaktie: Auskunftsrecht, Bezugsrecht, Recht auf Liquidationserlös, recht auf Dividende, Recht auf Dividendenvorzug
3 Hauptorgane:
1. Aufsichtsrat: Beruft Vorstand
2. Vorstand: operatives Geschäft
3. Eigentümer: wählen Aufsichtsrat
Börse:
Ist der Sekundärmarkt für Wertpapiere
Ein Kaufauftrag kann anonym oder unter Namen gemacht werden. Bei anonymem Kauf (Effektkassageschäft =EKG) bekommt man einen Bon damit kann man Aktie verkaufen.
Kaufpreis der Aktie wird festgelegt dann über Primärmarkt (Bank,...) verkauft
2Aufträge: Auftrag bestens: Aktie auf jeden Fall kaufen Geld ist egal
Auftrag limitiert: Aktie nur bis zu gewissem Preis kaufen
Depoterlag: Aktie bleibt beim Kauf in der Bank und die Bank klärt alles.
Börse kann eigentlich alles sein: Warenbörse Gemüsemarkt, Kleintierbörse, ....
Jede Börse hat Merkmale: Selbstständig, unabhängig, untersteht Börsenkammer, Einhaltung der Vorschriften kontrolliert das Finanzministerium
EU:
Nationale Monopole werden beseitigt um einen gemeinsamen Standart zu erreichen. EU machte Rahmengesetzgebung. 1990 freier Wettbewerb. EU will völlige Liberalisierung. Im Informationszeitalter ist gleicher Stand wichtig um zusammenwachsen zu können Eu gegründet konkurrenzfähig.
Bessere: Verkehr, Gesundheitswesen, Weiterbildung, Behörden Umwelt.
Geschichte der EU beginnt 1946 als Winston Churchill sagte: Wir müssen etwas die Vereinigten Staaten in Europa schaffen. Idee wird später wieder aufgegriffen.
1946: zu OEEC (Organisation f. European Economic Cooperation)
1949: Gründung d. Europarates. Russland gründet gleichzeitig Warschauer Pakt =Rat gegenseitiger Wirtschafts-
hilfe
1951: europ. Gemeinschaft f. Kohle -Stahl(EKGS) gegründet. D und F rufen das ins Leben. Gründungsmitglied-
er auch die Benelux Länder und Italien
1960: außereurop. Staaten treten EGKS bei OECD genannt(Organisation f. Economic Cooperation & Development) Sitz in Paris.
GB gründen Gegenorgan. EFTA (Europ. Freihandelszone) Ziel: keine Zölle. Mitglieder waren GB, Norwegen, Schweden, CH, O, Finnland, Island, Dänemark, Portugal
1967: OECD EG(europ. Gemeinschaft)
1972: Komkurenzdenken zwischen EFTA und EG hört auf Freihandelsabkommen
1973:Dänemark, Irland, GB zur EG
1979: Europ. Währungssystem tritt in Kraft(EWS) Ecu als europ. Rechenwährungseinheit eingeführt
1981: erster Schritt der EG Süderweiterung. Griechenland tritt bei
1986: 2.Teil der Süderweiterung: Portugal und Spanien treten bei
1989: Österreich gibt Beitrittserklärung ab
1992: EG Und EFTA beschließen zusammen europ. Wirtschaftssystem EWR. Ch und Liechtenstein treten nicht bei. Vertrag von Mostrich: EG wird EU
1993: europ. Binnenmarkt tritt in Kraft
1995: Schweden, Finnland und Österreich treten der EU bei.
1997: Agenda 2000 Weichen für Osterweiterung gestellt gestellt. Finanz und Landwirtschaftspolitisch alles okay. Aus Vertrag von M. wird Vertrag von Amsterdam.
1998: begin der Beitrittsverhandlungen von Polen, Estland, Szo, CZ, H und Zypern
Österreich
EU
Staatsoberhaupt
Bundespräsident 6 Jahre, 1 mal Wiederholungswahl, direkt
Ratspräsident alle 6 monate, nach plan
Regierung
Bundesrepublik .Minister und Staatssekretäre
EU Kommission
Volksvertreter
Parlament, nationalrat
EU = Parlament
Landesrat
Bundesrat, durch landesregierung bestimmt
EU Rat 1 Staats und Regierungschef, Miniaturrat
Eu Parlament
a) Gesetzgebung: Nutzwirkungsrecht, kein Initiativrecht darf nicht handeln sondern
nur abstimmen.
b) Budget: Europ. Parlament ist Haushaltsbehörde der EU es überprüft Ausgaben. Entscheidet bei nicht obligatorischen Ausgaben mit
c) Kontrolle: EU Kommission wird durch mündl. Und schriftl Anfragen kontrolliert Auskunftspflicht und Einsichtspflicht
d) Außenbeziehungen: EU Parlament ist das entscheidende Organ für erweiterungen
e) Sonderaufgaben: Eine Person aus EU Parlament wird zu Bürgerbeauftragtem gewählt
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