Der Begriff \"Europäische Gemeinschaften\" ist ein Sammelbegriff für in Westeuropa nach dem zweiten Weltkrieg entstandene multinationale Organisationen. Es handelte sich hierbei um die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) sowie die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion/EGKS).
1952 wurde von den sechs Staaten Belgien, der BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden die Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), kurz Montanunion, gegründet. Ziel war die Herausbildung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl. Gemeinsam mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom gehörte die Montanunion zu den Europäischen Gemeinschaften.
Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die damals zwölf EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf ihrem Gipfel in Maastricht den ab November 1993 gültigen Vertrag über die Europäische Union. Damit besaßen die drei Organisationen EWG, Montanunion und Euratom mit den Fachministerkonferenzen einen gemeinsamen Ministerrat und ihre Belange übernahm zudem die Europäische Kommission. Allerdings besaßen der Ministerrat (die Ministerkonferenzen) und die Kommission noch unterschiedliche Zuständigkeiten in den einzelnen Gemeinschaften der EWG, der Montanunion und der Euratom. Die Parlamentarische Versammlung, aus der das Europäische Parlament hervorging, und der Europäische Gerichtshof waren von Anfang an für alle drei Gemeinschaften zuständig.
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