1975 hat sich Österreich zum System der umfassenden Landesverteidigung bekannt. Aufgabe der umfassenden Landesverteidigung ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, vor allem zum Zwecke der Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Dazu gehört:
die militärische Landesverteidigung
die geistige Landesverteidigung
Verständnis der Bevölkerung die Eigenständigkeit und Unversehrtheit des Staates zu schützen.
die zivile Landesverteidigung
Vorsorge für den Schutz der Zivilbevölkerung
die wirtschaftliche Landesverteidigung
Versorgung der Bevölkerung mit Bedarfsgegenständen und Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft.
Das Bundesheer
Über den militärischen Aufgabenbereich ist das Bundesheer bestimmt:
zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen
zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit
zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges.
Den Oberbefehl führt der Bundespräsident. Die Befehlsgewalt steht dem Verteidigungsminister zu.
Der Aufbau des Bundesheeres beruht auf der allgemeinen Wehrpflicht. Aus schwerwiegenden, glaubhaften Gewissensgründen kann ein Wehrpflichtiger statt Wehrdienst Zivildienst leisten.
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