Für die Entwicklung der Software bestehen folgende Möglichkeiten:
- Einsatz von Standardsoftware (bereits bestehende, vielfach
eingesetzte Software)
- Individualsoftware (speziell für die Bedürfnisse des Anwenders
neu entwickelte Software)
Hier ist zwischen 2 Varianten zu wählen:
* Eigenentwicklung oder
* Fremdbezug
Werden die Anforderungen nur vom Auftraggeber - ohne Mitwirkung des Auftragnehmers - zusammengestellt, so wird das Resultat "Lastenheft" genannt. Diese Variante ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Anforderungen in einer Ausschreibung münden.
Von einem Pflichtenheft spricht man, wenn beide Seiten (Anwender und Entwickler) die Anforderungen erarbeiten und im Detail festlegen.
Die Erstellung eines Pflichtenheftes ist bei allen Varianten notwendig. Die Durchführung einer Ausschreibung entfällt im Falle der Eigenentwicklung. Auf die Kriterien für die Auswahl der Variante wird beim nächsten Abschnitt eingegangen.
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