Laut Art. 59 Abs. 1 GG ist der Bundespräsident das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er vetritt den Bund völkerrechtlich und ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Die Verfassung der Bundesrepublik schränkt die Macht des Bundespräsidenten stark ein - seine Funktion ist vornehmlich repräsentativer Art. Dies ist eine direkte Folge der historischen Entwicklungen in der Weimarer Republik - die Weimarer Reichsverfassung gewährte dem Reichspräsidenten umfangreiche Rechte, wie z.
B. die Auflösung des Reichstages und das Notverordnungsrecht, das es ihm ermöglichte, Grundrechte vorübergehend außer Kraft zu setzen. Auch hatte der Reichspräsident in der Weimarer Republik den Oberbefehl über die Streitkräfte. Reichspräsident von Hindenburg hatte seine Befugnisse unheilvoll genutzt.
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