Wenn der Staat beim "Abschneiden des Kuchenstücks" nicht "stört" bzw. "mithilft", bezeichnet man diese Form der Verteilung als "primäre Einkommensverteilung".
Es eröffnen sich nun wiederum zwei Möglichkeiten:
Personelle Einkommensverteilung
Die personelle Einkommensverteilung gibt Auskunft über das Verhältnis der Einkommen verschiedener Personengruppen (z.B. Landwirte - Nichtlandwirte, Familien mit Kindern - ohne Kinder, Selbständige - Unselbständige), hinsichtlich des Anteils von Selbständigen und Unselbständigen spricht man von Gewinn- und Lohnquote.
Lohnquote Gewinnquote
Ist der prozentuelle Anteil am Volkseinkommen aus unselbständiger Arbeit Ist der prozentuelle Anteil am Volkseinkommen aus Unternehmergewinn und Vermögenseinkünften
Die Lohnquote ergibt aus mehreren Gründen kein exaktes Bild von der Einkommensverteilung:
Innerhalb der verschiedenen Gruppen der Arbeitnehmer gibt es unterschiedliche Einkommenshöhen.
Berücksichtigt werden müßten auch die "Arbeitnehmerquoten", das ist der Anteil der Unselbständigen an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen. Wenn man das mit einbezieht, so erhält man die "bereinigte Lohnquote".
Aus der bereinigten Lohnquote ergibt sich nicht über die Situation der Rentner, Arbeitslosen und Notstandshilfeempfänger.
Auch Unselbständige können Sparzinsen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehen.
Lohnquote und Gewinnquote hängen sehr stark von der jeweiligen Machtstellung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung sowie von der Konjunkturlage ab. In Zeiten der Hochkonjunktur sind die Arbeitgeber eher bereit, Lohnforderungen zu erfüllen.
Funktionelle Einkommensverteilung
Die Verteilung erfolgt über die unterschiedlichen Möglichkeiten jedes einzelnen, Produktionsfaktoren einsetzen zu können bzw. zu besitzten.
Entgelt für den Produktionsfaktor
Arbeit ist der Lohn
Boden ist die Grundrente
Kapital ist der Zins
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