Zoll (Zollverwaltung): Die Zollverwaltung hat als Hauptaufgabe die Abfertigung von Waren im grenzüberschreitenden Verkehr (Drittlandsgrenzen*, Flug- und Seehäfen). Die Beamten und Beamtinnen in den Grenz- und Binnenzollämtern entscheiden nach nationalen und internationalen Regelungen, ob eine Ware ein-, aus- oder durchgeführt werden darf. Natürlich gibt es auch Dinge wie z.B. Drogen und geschützte Tier- und Pflanzenarten, sowie Markenfälschungen und manche Waffen ohne Erlaubnisbescheinigung, die unter keinen Umständen weder im- noch exportiert werden dürfen (Schutz der öffentlichen Sicherheit). Außerdem prüft der Zoll, ob für die Waren Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuern bzw.
Mehrwertsteuern und Verbrauchssteuern) abgeführt werden müssen. Auch hat die Zollverwaltung die Aufgabe Steuern einzusammeln, sowie die Bekämpfung der illegalen Arbeit. Nebendem kümmert sich die Bundeszollverwaltung um die Überwachung der landwirtschaftlichen Marktordnungen, wie z.B. Gewährung von Subventionen. Als letztes bemüht sich der Zoll um die Verwaltung und Erhebung der Verbrauchersteuern (Mineralöl-, Strom-, Tabak-, Branntwein-, Kaffee-, Bier- und Schaumweinsteuer).
Neben dem Verkehr dieser verbrauchsteuerpflichtigen Waren über die Grenze, überwacht der Zoll insbesondere die Herstellung, Lagerung und Verwendung dieser verbrachsteuerpflichtigen Erzueugnisse in Deutschland (z.B. Brauereien). *Drittland: nicht zur EU gehörend Hauptzollamt Oberelbe 1) Wirtschaftliche Aspekte Beim Hauptzollamt (HZA) Oberelbe sind ca. 40 Angestellte beschäftigt. Es ist eine Behörde.
Die Haupteinahmen werden durch Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchersteuer) erziehlt. Es ist offensichtlich, dass eine Behörde keine Konkurrenz hat. Das HZA Oberelbe arbeitet mit Speditionen zusammen. Auch Werbung wird nicht betrieben. 2) Sozialrechtliche Aspekte Als Mitbestimmungsmöglichkeit der Beamte gibt es beim HZA Oberelbe den Personalrat. Eine betriebliche Altersvorsorge oder Rente gibt es zudem nicht.
Da es sich bei den Angestellten um Beamte handelt, gibt es kaum Kündigungen. Die Angestellten des HZA sind dem Arbeitgeberverband Verdi und der BDZ (Deutsche Zoll und Finanzgewerkschaft) angeschlossen. 3) Einstellungen / Ausbildung und Arbeitsplatzsicherheit Beim Hauptzollamt Oberelbe wird man bis 52 Jahre eingestellt. Um eingestellt zu werden, muss man einen 4-seitigen Bewerbungsbogen ausfüllen und sich danach einem Auswahlverfahren und einem Sporttest unterziehen. Weiterbildungen und Aufstiegsmöglichkeiten sind möglich und werden finanziert. Beim gesamten Hamburger Zoll werden dieses Jahr 18 Ausbildungsplätze angeboten.
In der Regel werden alle Azubis übernommen. Für den gehobenen Dienst dauert die Ausbildungszeit 3 Jahre. Für die Ausbildung sind verschiedene Zollämter zuständig. Die Arbeitsplätze sind sehr sicher. 4) Arbeitszeit / Gehalt Das Hauptzollamt bietet Schichtarbeit, Teilzeit und Gleitzeit. Die Arbeitszeiten sind fest geregelt, 8 ½ Stunden am Tag und 40 Stunden wöchentlich.
Jeder hat eine tägliche halbstündige Pause. 26-30 Tage Urlaub im Jahr werden gewährleistet. Frauen und Männer bekommen hier für die gleichen Leistungen gleich viel Geld. Noch wird Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt. 5) Arbeitsklima Das kollegiale Verhalten der Angestellten untereinander ist gut. Sie sind außerdem mit ihrer Arbeit größtenteils zufrieden.
Kleidervorschriften gibt es nur bei Grenzzollämtern (Oberelbe: Binnenzollamt, da an keiner Grenze liegend) mit der Begründung der hoheitlichen Aufgaben. 6) Rolle Mann/Frau Es gibt keine Unterschiede in den Tätigkeiten von Mann und Frau. Es sind ungefähr gleich viele Frauen wie Männer angestellt. Die Führungspositionen sind sowohl von Frauen als auch Männern besetzt. Frauen mit Doppelbelastung (z.B.
alleinerziehende Mütter) werden rücksichtsvoller durch Teilzeit behandelt. 7) Ökologische Aspekte Es gibt keinen Umweltbeauftragten. Doch wird darauf geachtet recyceltes Papier zu benutzen und Müll zu trennen.
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