Def.: Aktive (oder direkte Sterbehilfe), auch "Tötung auf Verlangen" genannt, ist die gezielte Tötung eines Menschen, z.B. durch die Verabreichung einer den Tod herbeiführenden Injektion oder Infusion. Aktive Sterbehilfe ist nach bundesdeutschem Recht und nach Auffassung der Kirchen auch moralisch grundsätzlich unzulässig.
· Nicht durch Behandlungsabbruch, sondern durch gezielte Tötung
· Recht verbietet es dem Arzt und jedem, Leben des Todgeweihten durch aktives Eingreifen zu beenden
· Auch nicht, wenn er Patienten Leid ersparen will oder dieser darum bittet
· Heutige Möglichkeiten der Palliativmedizin (Humane Medizin um einen Sterbenden diesen Vorgang zu erleichtern, z.B. Schmerzlinderung) machen es noch weniger erforderlich dem Sterben durch Tötung vorzukommen
· Würde man aktive Sterbehilfe erlauben, wäre das eine Verminderung des Lebensschutzes und öffnet dem Arzt und jedem alle Türen zur Vernichtung angeblich sinnlosem oder unnutzem Lebens (àEuthanasie)
· Wer hat eigentlich das Recht zu entscheiden wer leben darf?
· Jeder darf selbst über den Abbruch des eigenen Lebens entscheiden soweit er in der Lage ist mit dem nötigen Kritik- und Urteilsvermögen folgerichtig zu entscheiden
· Aktive Sterbehilfe wird in BRD mit § StGB geahndet
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