Das Bündnis für Arbeit:br /
Das Bündnis für Arbeit besteht aus Vertretern von:
Bundesregierung: Kanzler und zuständige Minister
Gewerkschaften: Vertreter der Gewerkschaften
Arbeitgeberverbände: Vertreter der Arbeitgeberverbände
Die Beteiligten am Bündnis für Arbeit treffen sich in regelmäßigen Abständen um über Maßnahmen für mehr Beschäftigung, Ausbildung und bessere Wettbewerbsfähigkeit zu beraten. Das Bündnis ist in mehrere Arbeitsgruppen eingeteilt, welche über die einzelnen Themen beraten.
Ziele und Maßnahmen des Bündnisses für Arbeit:
- Eine weitere dauerhafte Senkung der Lohnnebenkosten (Sozialversicherungssätze)
- Entlastung der mittelständischen Wirtschaft und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch eine Unternehmenssteuerreform.
- Förderung von Unternehmensgründungen durch Abbau struktureller Hindernisse.
- Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit durch Verbesserung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
- Flexible Arbeitszeiten und Abbau der Überstunden. Einrichtung von Arbeitszeitkonten.
Bsp. Übersunden
1999 gab es rund 2 Milliarden bezahlte Überstunden.
40 % davon waren dauerhaft.
Das entspricht ca. 500 000 Arbeitsplätzen.
Im Jahr 2000 gab es rund 1,85 Milliarden bezahlte Überstunden
Die Regierung betrachtet das Bündnis als ein Erfolgsmodell das für mehr Beschäftigung und Ausbildung sorgt. Die Opposition stellt das Bündnis momentan als nutzlos da und verweist auf die immer noch hohen Arbeitslosenzahlen. Es bleibt also abzuwarten wie sich die Arbeitslosenzahlen in einem bis eineinhalb Jahren entwickeln werden um eine Aussage über den Nutzen und den Erfolg dieses Bündnisses treffen zu können.
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