Gewaltenverschränkung in der BRD bedeutet die Aufteilung verschiedener politischer Organe in Judikative (Rechtssprechung), Exekutive (vollziehende Gewalt) und Legislative (Gesetzgebung). Die Judikative wird vom Bundesverfassungsgericht ausgeübt, sie ist unabhängig und kontrolliert über alle sowie über das Grundgesetz. Die Exekutive ist die Bundesregierung, welche die beschlossenen Gesetze ausführen muss. Die Gesetzgebung übernimmt der Bundestag, bestehend aus Regierung und Opposition. (Gesetzgebung Vgl. Aufg. 2) Alle drei Organe kontrollieren sich gegenseitig. Eng miteinander verbunden ist die Legislative mit der Exekutive, da die Bundesregierung auch im Bundestag tätig ist. (z.B. die Minister). Außerdem ist in der BRD die Beschränkung und Kontrolle der Regierenden geprägt durch:
- Opposition im Bundestag
- mit der Aufteilung der staatlichen Gewalt und der staatlichen Aufgaben auf Bund, Länder und Gemeinden
- die öffentliche Meinung
- die weitreichenden Befugnisse des Bundesverfassungsgerichts
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