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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Der europarat



Der 1949 gegründete Europarat hat seinen Sitz in Straßburg und ist die älteste der europäischen Einigung dienende Organisation. Nach dem Beitritt, der damaligen Tschechoslowakei und Polens umfaßt er zur Zeit 26 Mitgliedsstaaten. Andere Länder Zentral- und Osteuropas können ebenfalls aufgenommen werden, wenn sei strengen Kriterien des Europarates für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erfüllen. Österreich ist seit 1956 Mitglied.
Anders als die EU ist der Europarat eine zwischenstaatliche Organisation. Obwohl er theoretisch für alle politischen Bereiche (auch für Verteidigung) zuständig ist, widmet er sich Aufgaben, die seinem größeren Flexibilität und seinem breiteren Mitgliederkreis besonders entsprechen: Demokratie, Menschenrecht, Rechtsstaatlichkeit, soziale und kulturelle Zusammenarbeit, Rechtsvereinheitlichung, Umweltstandards, etc. Der Tätigkeit des Europarates sind einige zum Teil sehr wichtige Konventionen entsprungen, so zum Beispiel die sehr umfassende "Sozialcharta" oder ein auch für Österreich bedeutsames Abkommen über die Gleichwertigkeit von Reifezeugnissen. Der bei weiten wichtigste Vertrag ist jedoch die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten aus dem Jahre 1950. Diese Konvention sieht vor, daß sich die Mitgliedsstaaten im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in Straßburg unterwerfen. Sie hat darüber hinaus zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Menschenrechte in Europa beigetragen.
Mit der Aufnahme der neuen Demokratien in Zentral- und Osteuropa hat der Europarat eine neue Verantwortung übernommen. Er wird diesen Ländern dabei behilflich sein, durch Orientierung an den gewachsenen Normen westeuropäischer Staatsführung die staatlichen und gesellschaftlichen Folgen des Kommunismus zu überwinden.
Die Organe des Europarats sind die parlamentarische Versammlung, die sich aus den Abgeordneten der Parlamente seiner Mitgliedsstaaten, und der Ministerausschuß. Die parlamentarische Versammlung kann Entschließungen annehmen und Empfehlungen an den Ministerausschuß richten, der seinerseits Empfehlungen an die Regierungen der Mitgliedsstaaten aussprechen kann.

 
 

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