Der Unternehmer ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die Unternehmung unterliegt dem öffentlichen Recht. Es gibt auch Betriebe öffentlicher Körperschaften, die dem Privatrecht unterliegen.
z.B.: Eine Elektrizitätsgesellschaft wird als Aktiengesellschaft gegründet. Die Aktionäre sind jedoch öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie Bund Länder und Gemeinden.