Fächerüberprüfung MUM Fr. Würth Kl. 10c Zusatzstoffe Inhaltsverzeichnis Einleitung 1. Was sind Zusatzstoffe? 1.1 Was sind Lebensmittelzusatzstoffe? 1.2 Wofür braucht man Zusatzstoffe? 1.
3 Wo werden diese Zusatzstoffe verwendet? 2. Wie erkenne ich, ob ein Lebensmittel Zusatzstoffe enthält? 2.1 Was sind E-Nummern / Codex Alimentarius? 2.2 Wofür steht die E-Nummer? 2.3 Unterschiede und Angaben zur Menge 2.4 Worin sind besonders viele Lebensmittelzusatzstoffe enthalten? 3.
Machen Zusatzstoffe krank? 3.1 Sind Zusatzstoffe gesundheitsschädlich? 3.2 Allergien 3.3 Allergien gegen Zusatzstoffe? 3.4 Stoffwechselkrankheiten: Unverträgliche Zusatzstoffe 4. Gibt es auch Lebensmittel ohne Zusatzstoffe? 5.
Zusatzstoffe aus tierischen Rohstoffen 5.1 Sind Bio-Produkte frei von Zusatzstoffen? 6. Gentechnik bei Zusatzstoffen 7. Kennzeichnung und Haftung für Schäden (Gentechnik) 8. Aromastoffe 8.1 Welche Aromastoffe sind den Zusatzstoffen gleichgestellt? 9.
Anschauungsmaterial Kinderriegel Einleitung Zusatzstoffe sind Stoffe die einem anderen Stoff absichtlich zugesetzt werden um deren Eigenschaften den Wünschen der Konsumenten anzupassen. Es gibt so ziemlich in allen Gegenständen Zusatzstoffe, in der Tafel dem Tisch der Kreide usw. Ich habe mir heute die Zusatzstoffe in Lebensmitteln ausgesucht da die Geschichte der Zusatzstoffe in Lebensmitteln sich bis weit in die Vergangenheit zurückverfolgen lässt. Bis zum Begin unseres Jahrhunderts stand das Haltbarmachen von Lebensmitteln im Vordergrund, um während des Winters oder in Zeiten schlechter Ernte über genügend Lebensmittel zu verfügen. Obwohl inzwischen immer mehr physikalische Verfahren (Kälte, Hitzesterilisation) verwendet werden, behält die chemische Konservierung bis heute eine gewisse Bedeutung. Zu den traditionellen Stoffen - Essig, Zucker, Salz - sind eine Reihe neuer Substanzen hinzugekommen.
Vor allem bei der industriellen Herstellung der Lebensmittel spielen Zusatzstoffe eine wichtige Rolle. Immer mehr Lebensmittel kommen verarbeitet auf den Markt. Das hat dazu geführt, dass sich der Einsatzbereich der Zusatzstoffe vergrößert hat. So haben Stoffe mit technologischer Wirkung (z.B. Emulgatoren, Verdickungsmittel) an Bedeutung gewonnen, aber auch solche, die unter mehr psychologischen Aspekten zugesetzt werden (z.
b. Farbstoffe). 1. Was sind Zusatzstoffe? Zusatzstoffe sind Stoffe, die zugefügt oder zur Herstellung verwendet werden. Es sind Substanzen, die in Esswaren nicht natürlicherweise vorkommen, ihnen aber zugesetzt werden dürfen, um sie schmackhafter, ansehnlicher oder haltbarer zu machen. Dazu gehören: 1.
Mineralstoffe und Spurenelemente sowie deren Verbindungen außer Kochsalz, 2. Aminosäuren und deren Derivate, 3. Vitamine A und D sowie deren Derivate, 4. Stoffe, die einem Lebensmittel aus anderen als technologischen Gründen zugesetzt werden ausgenommen natürliche Stoffe mit Nähr-, Geruchs- oder Geschmackswerten) Als ein Derivat (lat.) wird in der Chemie ein abgeleiteter Stoff ähnlicher Struktur bezeichnet (=Abspaltprodukt). Das Mehl im Brot gehört demnach nicht zu den Zusatzstoffen, denn es gehört natürlicherweise zu diesem Nahrungsmittel.
Anders ist das mit Farbstoffen, ohne die Kaugummis und Bonbons mehrheitlich grau und unansehnlich aussähen. Bei ihnen handelt es sich vor dem Gesetz eindeutig um Zusatzstoffe. Zusatzstoffen in Lebensmitteln Zusatzstoffe werden Nahrungsmitteln absichtlich zugefügt, besonders als Antioxidantien (Antioxidantien werden in Lebensmitteln, in Arzneimitteln und in Kunststoffen eingesetzt, um die Oxidation empfindlicher Moleküle zu verhindern, also die Reaktion mit dem Luftsauerstoff oder anderen oxidierenden Chemikalien), Aromen, Emulgatoren (Emulgatoren sind Hilfsstoffe, die dazu dienen, zwei nicht miteinander mischbare Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Öl und Wasser, zu einem fein verteilten Gemisch, der so genannten Emulsion, zu vermengen und zu stabilisieren.), Verdickungsmittel, Konservierungsmittel, Süßstoffe, Geschmacksverstärker und Farbstoffe. Zusatzstoffe dürfen Nahrungsmitteln nur zugefügt werden, wenn Ihre Harmlosigkeit durch strenge toxikologische Untersuchungen (Die Toxikologie (altgriechisch τοξικολογία, toxikologia - die Giftkunde) ist die Lehre von den Giftstoffen (Toxinen), den Vergiftungen und der Behandlung von Vergiftungen.) nachgewiesen ist.
Das Lebensmittelgesetz bewilligt ausschließlich Zusatzstoffe, für die eine gute Verträglichkeit nachgewiesen werden kann. Sein Nutzen muss ebenfalls gerechtfertigt sein. Zusatzstoffe in Getränke ACE- Getränke, Multivitaminsäfte, Calcium angereicherte Säfte, Fruchtnektar, Saftschorlen, Fruchtsaftgetränke, Limonaden, Brausen, Getränkepulver. Auf den Packungen sind häufig Früchte abgebildet. Fruchtsaftgetränke, Limonaden und Brausen enthalten jedoch wenig oder gar keinen Fruchtsaft, aber viel Zucker (bis zu 45 g pro Portion, also mehr als die geduldete Tagesmenge), und müssen daher als Süßigkeiten eingestuft werden. Ausnahmen Zusatzstoffe müssen immer gekennzeichnet werden, außer sie sind Bestandteil eines alkoholhaltigen Getränks von mehr als 1,2% Vol.
Ist die Verpackungsgröße kleiner als 10 Quadratzentimeter, bleibt die Deklarierung ebenfalls außen vor. Wenn der Zusatzstoff nicht mehr aktiv im fertigen Produkt wirkt, muss er auch nicht gekennzeichnet werden. Ebenso sind Aromastoffe von der genauen Kennzeichnung ausgenommen. Gefährlichkeit Zusatzstoffe werden in vielen Lebensmitteln eingesetzt. Sie sind jedoch zum Teil hinsichtlich möglicher negativer gesundheitlicher Eigenschaften nicht unumstritten. Für viele Zusatzstoffe gelten gesetzlich verankerte Grenz- und Toleranzwerte, die sich in erster Linie nach der erlaubten Tagesdosis richten.
Ansonsten gilt für die Herstellung aller Lebensmittel der Grundsatz "quantum satis (qs)": So wenig wie möglich, so viel wie nötig. 1.1 Was sind Lebensmittelzusatzstoffe? Im Sinne des § 2 Abs. 3 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sind Lebensmittelzusatzstoffe alle Stoffe (mit oder ohne Nährwert), die . in der Regel nicht als Lebensmittel verzehrt werden sowie auch . in der Regel nicht charakteristische Zutat eines Lebensmittels sind, aber . absichtlich zugefügt werden . Lebensmitteln beim Herstellen oder Behandeln (wozu unter anderem Zubereitung, Verpackung, Lagerung, Abfüllen usw. gehören) . aus technologischen oder diätetischen Gründen zugesetzt werden und . selbst oder durch ihre Abbau- und Reaktionsprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Teil des Lebensmittels werden (können). Für die Entscheidung, ob eine Zutat als Zusatzstoff gilt, ist also maßgeblich, ob der Stoff überwiegend zu technologischen Zwecken eingesetzt wird.
Aromen, Vitamine oder andere natürliche bzw. naturidentische Stoffe, die eingesetzt werden, um den Nährwert, den Geruch oder Geschmack des Lebensmittels zu verändern, gehören stattdessen zu den Zutaten. Die Grenze ist fließend, entscheidend ist neben der Menge vor allem der Grund für den Einsatz des Stoffes in einem Lebensmittel. Einige Stoffe sind abweichend von der Europäischen Rahmenrichtlinie für Zusatzstoffe im deutschen Recht den Zusatzstoffen gleichgestellt, obwohl sie auf den ersten Blick zu den Zutaten gehören müssten: . Aminosäuren (Eiweißbausteine) . Vitamin A . Vitamin D . Mineralstoffe . Künstliche Aromen Alle anderen Aromen, Pflanzenschutzmittel und die so genannten technischen Hilfsstoffe gelten nicht als Zusatzstoffe. Dabei gehören alle Substanzen zu den technischen Hilfsstoffen, die . üblicherweise nicht als Zutat eines Lebensmittels verzehrt werden, aber . bewusst . aus technologischen Gründen während der Be- oder Verarbeitung eingesetzt werden und . als unbeabsichtigte, technisch unvermeidbare Rückstände bzw. Abbau- oder Reaktionsprodukte in gesundheitlich unbedenklichen Anteilen im Endprodukt zurückbleiben aber . dort keine technologische Wirkung mehr entfalten.
Ob ein Stoff als technischer Hilfsstoff gilt, hängt also nicht in erster Linie von seinen Eigenschaften, sondern vor allem von der Art und Weise seiner Anwendung ab. Zu den technischen Hilfsstoffen gehören zum Beispiel Enzyme, Entkeimungsmittel, Formtrennmittel, Klär- und Filtrierhilfsmittel. Sie müssen in der Zutatenliste eines Lebensmittels nicht aufgeführt werden. 1.2 Wofür braucht man Zusatzstoffe? Die Funktionsklassen Antioxidationsmittel..
.verhindern Qualitätsverluste durch Sauerstoff Backtriebmittel...machen Teige luftig Emulgatoren..
.verbinden Wasser und Öl Farbstoffe...machen Lebensmittel bunt Festigungsmittel..
.erhalten natürliche Strukturen Feuchthaltemittel...verhindern Austrocknung Füllstoffe..
.geben Volumen ohne Energie Geliermittel...machen Flüssigkeiten fest Geschmacksverstärker..
.machen aus wenig viel Geschmack Komplexbildner...fangen Metall-Ionen ab Konservierungsstoffe..
.halten Mikroorganismen in Schach Mehlbehandlungsmittel...machen Teige besser knetbar Modifizierte Stärke..
.binden, dicken, tragen Packgas...für eine keimfreie Atmosphäre Säuerungsmittel..
.geben Geschmack und Haltbarkeit Säureregulatoren...halten das Säureniveau Schaummittel..
.halten die Luft in Schäumen Schaumverhüter...glätten die Wogen Schmelzsalze..
.machen Schmelzkäse möglich Stabilisatoren...erhalten Farbe und Struktur Süßungsmittel..
.süßen ohne Zucker Trägerstoffe...nehmen andere Stoffe Huckepack Treibgas..
.für Schaum aus der Dose Trennmittel...verhindern Klumpen und Verkleben Überzugsmittel..
.halten Feuchtigkeit innen Verdickungsmittel...dicken Soßen an 1.3 Wo werden diese Zusatzstoffe verwendet? Zusatzstoffe werden hauptsächlich verwendet, um die Haltbarkeit, Stabilität oder das Aussehen von Lebensmitteln zu fördern bzw.
zu erhöhen. Die ersten verwendeten Zusatzstoffe waren vor 2000 Jahren in China verwendete Farb- und Konservierungsstoffe. So legten die Chinesen Gemüse in Reiswein ein, um dieses somit haltbarer zu machen. Heute werden Lebensmittel mehr durch synthetische Stoffe haltbarer gemacht, nicht mehr durch natürliche. Selbstverständlich ist es unsinnig Stoffe wie Fettsäuren oder bestimmte Dioxide (Schwefeldioxid) synthetisch herzustellen. Mittlerweile werden Zusatzstoffe auch verwendet um Lebensmittel von Erregern oder Bakterien zu säubern.
Viele synthetische Stoffe wurden nur durch Zufall und den Leichtsinn der Wissenschaftler entdeckt. 1878 stellte ein Chemiker nach dem Überkochen eines Reagenzgefäßes einen intensiv süßen Geschmack an seinen Händen fest. Nach der Isolierung der Substanz und einem Selbstversuch mit 10g Saccharin, der die Unschädlichkeit beweisen sollte, wurde bereits 1886 die Produktion aufgenommen. 2. Wie erkenne ich, ob ein Lebensmittel Zusatzstoffe enthält? Wer zu verpackten Lebensmitteln greift, hat es leicht: In diesem Fall müssen alle Zusatzstoffe angegeben sein. Ausnahmslos.
Egal, in welcher Menge sie enthalten sind. Und auch jene, die Teil einer ihrerseits auch aus verschiedenen Zutaten bestehenden Zutat sind: Enthält also die Obstmischung in einem Fruchtjoghurt Zusatzstoffe, müssen diese in der Zutatenliste des Joghurts auftauchen. Dort sind die Zusatzstoffe leicht zu erkennen: Nach der Angabe der Funktionsklasse ist ihr Name oder die E-Nummer aufgeführt. Der Zuckeraustauschstoff Mannit zum Beispiel wäre wie folgt gekennzeichnet: \"Süßungsmittel Mannit\" oder \"Süßungsmittel E 421\" Auf diese Weise kann jeder sofort erkennen, welche Zusatzstoffe im Lebensmittel enthalten sind und welche Funktion sie dort ausüben. Kann ein Stoff mehrere Funktionen ausüben, muss stets die Funktion angegeben werden, die er im konkreten Fall übernimmt. Im Falle zweier Funktionsklassen sind Abweichungen von dieser detaillierten Kennzeichnung erlaubt: Für Packgase und chemisch modifizierte Stärken ist eine namentliche Nennung nicht vorgeschrieben.
Wurden Packgase verwendet, findet sich auf der Verpackung, nicht direkt in der Zutatenliste, der Hinweis \"unter Schutzatmosphäre verpackt\". Chemisch modifizierten Stärken werden nur mit ihrer Funktionsklasse als \"modifizierte Stärke\" gekennzeichnet. Beim Bäcker, an der Käsetheke oder am Obststand werden Lebensmittel ohne Verpackung angeboten. Für diese Fälle gibt es bisher keine EU-weit gültigen Regeln und auch die deutschen Vorschriften können diese Lücke bisher nicht befriedigend schließen. Zwar müssen bei unverpackt abgegebenen Lebensmitteln nicht alle Zusatzstoffe genau angegeben werden. Feste Formulierungen sind jedoch vorgeschrieben, wenn Zusatzstoffe bestimmter Funktionsklassen eingesetzt werden.
Diese Regelung betrifft: Zugesetzte Zusatzstoffe Angabe an der Ware Geschmacksverstärker \"mit Geschmacksverstärker\" Farbstoffe \"mit Farbstoff\" Konservierungsstoffe \"mit Konservierungsstoff\", \"konserviert\" Natrium-, Kaliumnitrit \"mit Nitritpökelsalz\" Natrium-, Kaliumnitrat \"mit Nitrat\" Antioxidationsmittel \"mit Antioxidationsmittel\" Schwefelverbindungen \"geschwefelt\" Eisen-II-gluconat, Eisen-II-lactat) \"geschwärzt\" Überzugsmittel \"gewachst\" Phosphatverbindungen \"mit Phosphat\" Aspartam, Aspartam-Acesulfamsalz \"enthält eine Phenylalaninquelle\" Die Verkäufer haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Kunden diese Informationen zur Verfügung zu stellen. Im Lebensmitteleinzelhandel ist es etwa üblich, die Angaben auf demselben Schild in unmittelbarer, eindeutig zuzuordnender Nähe der Ware zu machen, auf dem auch der Preis vermerkt ist. In Restaurants und an Imbissbuden sind entsprechende Fußnoten auf der Speisekarte erlaubt. Die Kunden von Kantinen, Mensen und anderen Orten der Gemeinschaftsverpflegung können stattdessen auch mit einem Aushang auf die Zusatzstoffe aufmerksam gemacht werden. Beim Einkauf im (Online-) Versandhandel müssen die Angaben in den Angebotslisten zu finden sein. Die Angaben zu den Zusatzstoffen können im Lebensmitteleinzelhandel statt auf einem Schild an der Ware auch in einem allgemein zugänglichen Buch gemacht werden.
Vor allem Bäckereien und Fleischereien greifen oft auf diese Möglichkeit zurück. In solchen Übersichten müssen jedoch alle Zutaten so angegeben werden, als hätte das Lebensmittel eine Verpackung: Ein \"Zutaten-Buch\" beim Bäcker enthält dann also für jedes Produkt die komplette Zutatenliste. Noch ein Tipp: Wer aus irgendwelchen Gründen bestimmte Zusatzstoffe meiden will, hält sich am besten an die Funktionsklassen. Sie sind in der Zutatenliste leicht zu finden. Wer etwa bestimmte Farbstoffe meiden will, kann auf diese Weise zunächst einen Kurz-Check machen, ob überhaupt welche enthalten sind, bevor er sich die E-Nummern oder Namen der Stoffe genauer ansieht. Die Zutatenliste nur nach bestimmten E-Nummern zu durchsuchen, hilft dagegen wenig, weil oftmals der vollständige Name und nicht die kurze Nummer angegeben wird.
2.1 Was sind E-Nummern / Codex Alimentarius? Unter E-Nummern versteht man die Identifizierungsnummern bestimmter Lebensmittel-Zusatzstoffe. Um nicht Namen, wie z.B. Saccharose-azetat-isobutyrat auf die Verpackung schreiben zu müssen und die Käufer nicht zu verwirren, werden die Stoffbezeichnungen in Nummern wiedergegeben, in diesem Fall: E-444. Der Buchstabe «E» kann für Europa, EG, EU oder Edible/Essbar stehen.
Diese E-Nummern haben in allen EU-Ländern Gültigkeit, aber auch Nicht-EG-Länder, wie z.B. die Schweiz, Ungarn, Polen und Norwegen halten sich an diese bewährte Kennzeichnungsmethode. Außer der europäischen Variante gibt es ein weltweit geltendes Lebensmittelgesetz, den «Codex Alimentarius», in welchem Zusatzstoffe im INS aufgeführt werden. Das INS International Numbering System erlaubt momentan circa 417 Stoffe, das europäische Gesetz jedoch nur 297. Es tauchen immer wieder Listen mit E-Nummern auf, bei denen unklar ist, wer sie verfasst hat.
Manchmal wird auf das Villejuifer Krankenhaus-Forschungszentrum in Frankreich oder die Kinderkrebsklinik Düsseldorf verwiesen. Beide Institutionen haben sich von diesen Listen distanziert. Bei solchen Übersichten ist daher Vorsicht geboten. Häufig sind die Angaben falsch oder unvollständig. (Zeitschrift Ökotest auf Anfrage eines Lesers vom 1. Mai 1997).
2.2 Wofür steht die E-Nummer? Das E steht für Europa. Die E-Nummer ist im Grunde das Zeichen dafür, dass für den betreffenden Stoff im Rahmen des Zulassungsverfahren`s der Europäischen Union nachgewiesen wurde, dass er . auf seine gesundheitliche Unbedenklichkeit überprüft wurde . technologisch notwendig ist . in der jeweiligen Anwendung nicht zur Täuschung der Verbraucher führt und . EU-weit verbindlichen, detailliert festgelegten Reinheitsanforderungen entsprechen muss. Die E-Nummer eines Zusatzstoffes ist der Code, mit dem jeder Stoff unabhängig von den jeweiligen Landessprachen eindeutig identifiziert werden kann. Die Nummer stellt dabei keine Bewertung dar, sondern folgt einer bestimmten Systematik: Gemäß ihrer technologischen Funktionen werden Lebensmittelzusatzstoffe grob in Gruppen zusammengefasst. So kennzeichnen etwa die E-Nummern E 100 bis 199 Farbstoffe E 200 bis 299 Konservierungsstoffe E 300 bis 399 Antioxidantien Da viele Stoffe nicht nur eine technologische Funktion haben, gibt es immer wieder auch Ausnahmen von dieser Regel.
Zum Beispiel wird E 270 (Milchsäure) zu den Antioxidantien gezählt, ist aber auch ein Konservierungsstoff. Nicht wenige Zusatzstoffe lassen sich aus diesem Grund gar keiner Funktionsgruppe zuordnen. Zurzeit sind in der Europäischen Union 315 Stoffe als Lebensmittelzusatzstoffe mit einer E-Nummer zugelassen. Nicht jede dieser E-Nummern steht jedoch für einen eigenständigen Wirkstoff. Viele kennzeichnen Salze oder Varianten eines Wirkstoffs. Für viele Zusatzstoffe gelten gesetzlich verankerte Grenz- und Toleranzwerte, die sich in erster Linie nach der erlaubten Tagesdosis richten.
Ansonsten gilt für die Herstellung aller Lebensmittel der Grundsatz "quantum satis (qs)": So wenig wie möglich, so viel wie nötig. Die E-Nummern wurden im Laufe der Jahre vergeben. Einige Zusatzstoffe kamen dazu, andere wurden zwischenzeitlich verboten und fielen damit aus der Liste. Die entsprechenden Nummern werden in solchen Fällen nicht erneut vergeben, um Verwechslungen zu vermeiden. Warum also welcher Zusatzstoff welche E-Nummer trägt, kann also nur mit der Geschichte seiner Zulassung begründet werden. Oft unterscheidet sich die E-Nummer verschiedener Zusatzstoffe nur durch einen kleinen Buchstaben.
Die Buchstaben a - h bedeuten, dass die Substanzen zur gleichen Stofffamilie gehören aber eigenständig zugelassen sind. Der Buchstabe ist in diesem Fall Bestandteil der E-Nummer und muss in der Zutatenliste auf dem Etikett der Lebensmittel mit aufgeführt werden. Dagegen weisen römisch i), ii) usw. auf verschiedene Spezifikationen eines Stoffes hin, für die jeweils eigenständige Reinheitskriterien festgelegt wurden. Die i)-s müssen nicht auf dem Etikett aufgeführt werden. 2.
3 Unterschiede und Angaben zur Menge Im europäischen System unterscheidet man zwischen folgenden Zusatzstoffgruppen: Natürliche aus Rohstoffen gewonnen Naturidentische In der Natur vorhanden, jedoch auf chemischen Wegen gewonnen Synthetische künstlich erzeugte, in der Natur nicht einzeln vorkommende Stoffe Um die Menge des beigefügten Zusatzstoffes aus einer Zutatenauflistung herauszufinden muss man schauen, an welcher Stelle die Bezeichnung für den Stoff steht, denn die Zutatenliste fängt mit dem Stoff an, der den größten Anteil am Produkt hält. Danach werden die übrigen Stoffe in abnehmender Menge aufgelistet. So ist der Stoff, der am geringsten enthalten ist an letzter Stelle zu finden. Die Zusammensetzung für einen simplen Joghurt sieht etwa so: Zutaten: Vollmilch (größter Anteil am Produkt), Zucker, Joghurtkulturen, Magermilchpulver, Aroma, Karotin (kleinster Anteil am Produkt) Jetzt kann der Erzeuger auch folgendes angeben: Zutaten: Vollmilch(s.o.), Zucker, Joghurtkulturen, Magermilchpulver, Aroma, E-160e (s.
o.) Es ist dem Erzeuger freigestellt, ob er die E-Nummer für einen Zusatzstoff angibt oder den vollen Namen ausschreibt. Für die Überwachung und Kontrolle der Zusatzstoffkennzeichnung sind die einzelnen Ministerien in den Bundesländern verantwortlich. 2.4 Worin sind besonders viele Lebensmittelzusatzstoffe enthalten? Je nach dem, wie und mit welchen Lebensmitteln sich jemand ernährt, unterscheiden sich die Mengen eventuell aufgenommener Zusatzstoffe zum Teil erheblich. Sie bewegen sich zwischen einigen Milligramm und mehreren Gramm am Tag.
. Als Faustregel kann gelten: Je weniger verarbeitet ein Lebensmittel ist, desto weniger Zusatzstoffe sind drin. Wer also vor allem zu unverarbeiteten Lebensmitteln greift und lieber selbst frisch mit rohen Zutaten kocht, isst nach allgemeiner Schätzung weniger als 5 g Zusatzstoffe am Tag. Schon Brot, Käse, Wurst und Süßigkeiten sind aber in der Regel mit Hilfe kennzeichnungspflichtiger Zusatzstoffe hergestellt. Wer oft zu Produkten greift, die sehr weit vorbereitet oder schon tellerfertig sind - etwa Backmischungen und Dosensuppen - kommt auf schätzungsweise 20 g an Zusatzstoffen am Tag. Neben bunten Süßigkeiten und allem, was wie schaumige Desserts eine zarte Konsistenz lange halten muss, enthalten vor allem kalorienreduzierte Lebensmittel oft viele Zusatzstoffe: Damit in einem Lebensmittel mit geringerem Fettanteil die Konsistenz und das gute Gefühl im Mund erhalten bleiben, wird mit Hilfe von Emulgatoren und Verdickungsmitteln mehr Wasser gebunden. Ein größerer Wasseranteil bedeutet auch, dass das Lebensmittel anfälliger fürs Verschimmeln und Austrocknen ist, was den Einsatz von Konservierungsstoffen nach sich zieht.
Und weil auch der Geschmack stark von der Verteilung des Fetts in einem Lebensmittel abhängt, bedeutet eine Verringerung des Fettanteils, dass das Aroma nachlässt. Die Light-Variante des Produktes wird also unter Umständen stärker gewürzt oder mit Aromen versetzt, was vielleicht den Einsatz von Trägerstoffen und Geschmacksverstärkern nötig macht. Bei der Entscheidung ob ein Zusatzstoff zugelassen wird und für welche Mengen spielt stets auch die so genannte Exposition eine Rolle: Wie stark würden Verbraucher diesem Zusatzstoff ausgesetzt sein? In wie vielen Produkten würde der Stoff bei dieser oder jener Anwendung ungefähr zu finden sein und wie viel wird von diesen Produkten gegessen? Ein Konservierungsstoff in echtem Kaviar wird daher anders bewertet als ein Süßstoff für Erfrischungsgetränke. 3. Machen Zusatzstoffe krank? Lebensmittelzusatzstoffe werden häufig mit der Entstehung von Krankheiten in Verbindung gebracht. Die Erfahrungen aus der Praxis und neue Forschungsergebnisse geben immer wieder Anlass zu neuerlichen Prüfungen.
Während einige Thesen inzwischen als widerlegt gelten, müssen andere noch ausführlich überprüft werden. . Krebs . Alzheimer . Knochenschäden . Zahnschäden . ADHS . China-Restaurant-Syndrom Krebs Die Prüfung der Fähigkeit eines Stoffes, Krebserkrankungen auszulösen, ist ein wesentlicher Bestandteil der Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe. Für keinen zugelassenen Stoff ist bisher abschließend belegt, dass er im Rahmen seiner Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff krebserregend wäre. Einige sind jedoch (erneut) in der Diskussion: Aus Nitraten und Nitriten entstehen im Zusammenspiel mit den Abbauprodukten von Eiweißbausteinen (Aminosäuren) so genannte Nitrosamine. Sie zählen zu den stark krebserregenden Stoffen und zeigten sich im Tierversuch als schädlich für Leber und Erbgut. Ein Zusammenhang zwischen dem Verzehr gepökelter Fleischerzeugnisse und Krebserkrankungen konnte jedoch bisher nicht nachgewiesen werden.
Von Beta-Carotin ist bekannt, dass die Aufnahme großer Mengen der isolierten Vitamin-A-Vorstufe bei Rauchern das Risiko für Lungenkrebs erhöht. Studienergebnisse weisen darüber hinaus darauf hin, dass isoliertes Beta-Carotin bei Rauchern mit bestehenden Herzerkrankungen das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zusätzlich steigert. Ob und welche Risiken für Nichtraucher bestehen, ist bisher ebenso wenig ausreichend erforscht wie die Frage, inwiefern es einen Unterschied macht, ob das Beta-Carotin in isolierter Form oder aus einem Lebensmittel heraus aufgenommen wird. Zwar gibt es nach Aussagen des Scientific Committee on Food (SCF) keinen Hinweis auf schädliche Wirkungen durch den Einsatz von Beta-Carotin und seinen Abkömmlingen als Lebensmittelzusatzstoff. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) fordert jedoch angesichts der bestehenden Unsicherheiten die (Neu-) Festlegung von Höchstmengen für den Einsatz von Carotinen. Butylhydroxianisol und Butylhydroxitoluol sind weiterhin in der wissenschaftlichen Überprüfung.
Fütterungsversuche zur Fähigkeit der Stoffe, Krebs auszulösen, fielen bisher nicht eindeutig aus: Die an Ratten gewonnenen Erkenntnisse sind auf den Menschen nicht übertragbar; andere Studien wiesen auf eine krebshemmende Wirkung von BHA und BHT hin. Immer wieder steht der Süßstoff Aspartam im Verdacht, an der Entstehung von Krebserkrankungen beteiligt zu sein. Eine im Jahr 2005 veröffentlichte Studie des Europäischen Ramazzini-Instituts (Bologna, Italien) legt einen solchen Zusammenhang nahe. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stuft den Süßstoff allerdings weiterhin als unbedenklich ein. In den USA ist Cyclamat seit 1969 verboten, nachdem Tierversuche nahe legten, der Süßstoff sei krebserregend. Die zugrunde liegenden Studien sind jedoch umstritten, die Ergebnisse konnten in anderen Studien bislang nicht bestätigt werden.
Im Falle von Saccharin legten Fütterungsversuche an Ratten einen Zusammenhang zur Entstehung von Blasenkrebs nahe. Diese Ergebnisse konnten jedoch in anderen Studien an Tieren und Menschen bislang nicht bestätigt werden. Alzheimer Aluminium steht im Verdacht, an der Entstehung der Alzheimerschen Krankheit beteiligt zu sein. Ob und inwiefern auch die aluminiumhaltigen Lebensmittelzusatzstoffe dabei eine Rolle spielen, ist noch nicht ausreichend erforscht. Bisher konnte ein Zusammenhang zwischen der Aufnahme von Aluminium und der Entstehung der Alzheimerschen Krankheit nicht belegt werden. Knochenschäden Die Phosphate standen lange Zeit in dem Ruf, Knochenschäden hervorzurufen.
Und tatsächlich wurden durch große Mengen Phosphat (1,5 bis 2,5 g pro Tag) ein Abfall des Calciumspiegels und ein Anstieg des Parathormon-Spiegels im Blut beobachtet. Die daraus abgeleitete These, eine hohe Phosphat-Aufnahme störe das Calcium-Phosphat-Gleichgewicht im Körper und führe zum Abbau von Calcium aus den Knochen, bestätigte sich jedoch nicht. Zahnschäden Zahnschäden wie Erosionen und Karies werden durch Säuren begünstigt. Viele (zuckerreiche) Erfrischungsgetränke enthalten auch die starke Zitronensäure. Sie ist auf diese Weise oft an der Entstehung von Zahnschäden beteiligt. ADHS Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen (ADHS), die vor allem, aber nicht nur, bei Kindern beobachtet werden, sind auf eine ganze Reihe von Faktoren zurückzuführen.
Der Verdacht, dass Lebensmittelzusatzstoffe aus der Gruppe der Phosphate an der Entstehung der Erkrankung beteiligt seien, konnte jedoch nicht bestätigt werden. China-Restaurant-Syndrom Glutaminsäure und Glutamate werden mit der Entstehung des so genannten \"China-Restaurant-Syndroms\" in Verbindung gebracht. Die Betroffenen klagen über Kopf- und Gliederschmerzen, Taubheit im Nacken sowie Übelkeit nach dem Verzehr von Speisen, die Glutamate als Zusatzstoffe enthalten. Diese These konnte so nicht bestätigt werden. Zwar können die Symptome auftreten, wenn in sehr kurzer Zeit mehr als 10 g Glutamat aufgenommen werden. Solche Mengen sind jedoch praktisch nicht durch den Verzehr von Lebensmitteln zu erreichen.
Es wird daher vermutet, dass die Symptome bei entsprechend veranlagten Menschen durch andere Stoffe (z.B. Histamin) bzw. deren Zusammenspiel mit Glutamaten in den jeweiligen Speisen hervorgerufen werden. Auch die These, als Zusatzstoff eingesetzte Glutamate seien an der Entstehung von Krankheiten des zentralen Nervensystems beteiligt, konnte bislang nicht bestätigt werden. 3.
1 Sind Zusatzstoffe gesundheitsschädlich? Ein eindeutiges, pauschales Ja oder Nein ist hier als Antwort nicht möglich. Denn trotz aller Tests und Prüfungen bleibt immer eine Unsicherheit. Über die Hälfte der 315 derzeit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gelten als unbedenklich. Für diese liegen demnach bisher keine seriösen wissenschaftlichen Daten über negative Effekte auf die menschliche Gesundheit vor. Andere können unter Umständen . Einfluss auf die Verdauung und die Nährstoffaufnahme haben, . für Menschen mit bestimmten Stoffwechselbesonderheiten oder Krankheiten problematisch sein, . allergieähnliche Symptome, Allergien oder Asthma hervorrufen, die Entstehung von Krankheiten begünstigen bzw. im Verdacht stehen, dies zu tun.
3.2 Allergien Lebensmittelallergien werden von vielen Faktoren beeinflusst. Angeborene Risiken, wie z.B. Defekte im Immunsystem, Umwelteinflüsse, Alter, Geschlecht und gleichzeitiger Alkoholkonsum sind nur einige der verschiedenen Faktoren. Oftmals ist eine simple Darminfektion der Beginn einer allergischen Odyssee, denn durch die Löcher in der Darmschleimhaut gelangen antigene Partikel in den Blutkreislauf, lösen dort eine Immunreaktion aus.
Diese Immunreaktion macht sich als Bauchschmerz, Durchfall, Brechreiz, Hautausschlag oder Asthmaanfall bemerkbar. Bei Farbstoffen macht vor allem Tertrazin Probleme. Bei Konservierungsstoffen sind es die Benzoe- und Sorbinsäuren. Zu Asthma führt Sulfit. Jedes Lebensmittel ist für unser Immunsystem ein Fremdkörper, da die DNS mit unserer nicht identisch ist. Man sagt, das Material ist antigen.
Alle antigenen Partikel werden von unserem Immunsystem als Bedrohung angesehen und mit sogenannten Antikörpern angegriffen 3.3 Allergien gegen Zusatzstoffe? Im Rahmen der Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe gibt es bisher keine Möglichkeit, die Allergenität oder Pseudoallergenität der geprüften Substanzen herauszufinden. Hauttests können zwar Hinweise geben, verlässliche und reproduzierbare Methoden, um die Allergenität bei Aufnahme des Stoffes über die Nahrung abzuschätzen, fehlen jedoch bislang. Nur sehr selten treten Lebensmittelzusatzstoffe als Auslöser echter Allergien in Erscheinung. Einige sind jedoch dafür bekannt, bei entsprechend veranlagten Menschen Pseudoallergien auslösen zu können. 3.
4 Stoffwechselkrankheiten: Unverträgliche Zusatzstoffe Während einige Lebensmittelzusatzstoffe vom menschlichen Körper unverändert ausgeschieden werden, gehen die meisten auf irgendeine Weise in den Stoffwechsel ein. Aufgrund einer genetischen Veranlagung oder infolge von Krankheiten sind jedoch bei manchen Menschen einzelne Stoffwechselwege gestört. Um ernste Schäden für die Gesundheit zu vermeiden, sollten die Betroffenen besondere Sorgfalt bei der Auswahl ihrer Lebensmittel walten lassen und die Zutatenlisten genau studieren. Wenngleich sie im Verhältnis zur Menge anderer Inhaltsstoffe oftmals kaum ins Gewicht fallen, können auch Zusatzstoffe von Bedeutung sein. Vorsicht ist unter anderem geboten bei..
. Phenylketonurie (PKU) Beim Abbau von Aspartam und Aspartam-Acesulfamsalz entsteht unter anderem Phenylalanin. Menschen, die mit Phenylketonurie leben, müssen diese beiden Süßstoffe daher meiden. Die Stoffwechselstörung verhindert den Abbau von Phenylalanin im Körper. Die Anreicherung der Aminosäure im Organismus führt zu ernsten gesundheitlichen Schäden. Daher tragen Lebensmittel, die diese Süßstoffe enthalten den Warnhinweis \"enthält eine Phenylalaninquelle\".
Hyperurikämie/Gicht Bei einigen Menschen ist der Harnsäure-Abbau gestört, so dass die Verbindung sich im Körper anreichert. Steigt der Harnsäure-Spiegel im Blut über einen bestimmten Wert, wird die Substanz in Form von Kristallen in Gelenken und weichen Geweben eingelagert. In der Folge treten Krankheitssymptome auf, die als Gicht bekannt sind. Menschen mit dauerhaft erhöhtem Harnsäurespiegel (Hyperurikämie) sollten daher Lebensmittel meiden, die reich an Purinen sind, weil diese im Körper zu Harnsäure abgebaut werden. Auch beim Abbau einiger Geschmacksverstärker entsteht Harnsäure: Schilddrüsenstörungen Der Farbstoff Erythrosin enthält Jod. Zwar wird der überwiegende Teil des über Lebensmittel aufgenommenen Erythrosins unverändert ausgeschieden.
Werden allerdings große Mengen Erythrosin aufgenommen, kann es bei bestehenden Schilddrüsenstörungen zu Irritationen kommen. 4. Gibt es auch Lebensmittel ohne Zusatzstoffe? Ja. Eine ganze Reihe von Lebensmitteln soll nach dem Willen des Gesetzgebers gar nicht durch Zusatzstoffe verändert werden. Dazu gehören etwa so genannte unbehandelte Lebensmittel, also Produkte, die nur gereinigt, zerlegt, geschält oder auf ähnliche Weise lediglich äußerlich für den Verbraucher vorbereitet wurden, sonst aber unverändert sind: Frisches Obst und Gemüse sowie rohes Fleisch zum Beispiel. Aber auch Kaffee, Tee, Mineralwasser, Pflanzenöle, Honig, Milch, Butter, Buttermilch oder Teigwaren u.
ä. dürfen nicht durch Zusatzstoffe verändert werden. Zusatzstoffe werden unter anderem eingesetzt, um die Haltbarkeit, die Konsistenz, die Nährstoffe, den Genusswert oder die Bekömmlichkeit der Produkte zu erhalten oder zu verbessern. Viele dieser Effekte lassen sich mit Hilfe besonderer Herstellungstechniken, Rezepturen und Rohstoffqualitäten auch ohne Lebensmittelzusatzstoffe erreichen. Daher verzichten einige Lebensmittelhersteller bewusst auf den Einsatz dieser Stoffe. Schmelzkäse, Cola, zuckerfreier Kaugummi und viele andere Lebensmittel sind jedoch ohne Lebensmittelzusatzstoffe nicht möglich.
5. Zusatzstoffe aus tierischen Rohstoffen Als Lebensmittelzusatzstoffe werden sehr verschiedene Stoffe eingesetzt. Viele werden auf dem Wege chemischer Synthese hergestellt, einige mit Hilfe von Mikroorganismen und wieder andere aus pflanzlichen Rohstoffen. Und auch tierische Produkte können Ausgangspunkt für die Herstellung von Zusatzstoffen sein. Nur selten sind die Hersteller jedoch auf von Tieren stammende Rohstoffe angewiesen. Lediglich die folgenden Zusatzstoffe können ausschließlich aus tierischen Rohstoffen hergestellt werden: . Echtes Karmin wird aus den Weibchen der Scharlach-Schildlaus gewonnen.
. Bienenwachs ist das Sekret, das Bienen als Material für den Bau ihrer Waben dient. . Schellack wird aus den harzartigen Ausscheidungen der weiblichen Gummilackschildläuse hergestellt. Hühnerei ist ein denkbarer, nicht jedoch der einzig mögliche Rohstoff für zwei Zusatzstoffe: . Lysozym wird in der Regel aus dem Eiklar gewonnen. Das Enzym kann jedoch auch mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden. . Lecithin ist ein natürlicher Bestandteil von Eigelb. In der Regel wird der Emulgator jedoch aus Soja-, Raps- oder Erdnussöl gewonnen.
Für die Herstellung einer ganzen Reihe verschiedener Zusatzstoffe sind Fettsäuren nötig, die mit Hilfe chemischer und physikalischer Verfahren aus Speisefetten isoliert werden. Dies können tierische Fette wie Schweineschmalz, Rindertalg oder Milchfett sein. Häufig greifen die Hersteller jedoch auf Pflanzenfette - vor allem Soja-, Raps- oder Maisöl - als Rohstoffe für die Fettsäuren-Gewinnung zurück. Sie reagieren damit nicht zuletzt auf die Wünsche vieler Verbraucher. Auch wenn es heute unwahrscheinlich ist, dass Fettsäuren für die Herstellung von Lebensmittelzusatzstoffen aus tierischen Rohstoffen hergestellt wurden, kann dies nicht mit Sicherheit angenommen werden. Weil nur die Lebensmittelhersteller selbst eine verlässliche Aussage über die Herkunft der von ihnen eingesetzten Lebensmittelzusatzstoffe machen können, müssen sich Verbraucher im Zweifel direkt an sie wenden 5.
1 Sind Bio-Produkte frei von Zusatzstoffen? Nicht unbedingt. Die EG-Öko-Verordnung schränkt aber die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen für Bio-Lebensmittel deutlich ein. So sind etwa Farbstoffe, Süßstoffe, Stabilisatoren und Geschmacksverstärker vollständig verboten. Darüber hinaus sind Lebensmittelzusatzstoffe in Bio-Produkten nur für die Fälle erlaubt, in denen die Lebensmittel ohne die betreffenden Stoffe weder hergestellt noch haltbar gemacht werden können. Die Richtlinien der ökologischen Anbauverbände sind häufig strenger als die EG-Öko-Verordnung. Die EG-Öko-Verordnung macht bisher keine Angaben zur Verarbeitung tierischer Produkte und zur Herstellung von Wein.
Im Falle der Fleischprodukte wird sich dies erst zum 1. Dezember 2007 ändern. Bis dahin füllen die Anbauverbände mit ihren Regelungen die gesetzliche Lücke. Sie lassen für diese Zwecke die folgenden Zusatzstoffe zu: . Fleisch: Natrium-, Kalium- und Calciumlactat . Wein, Met, Honigwein: Schwefeldioxid Als technische Hilfsstoffe für die Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln sind darüber hinaus zulässig: Schwefelsäure, Natriumhexacyanoferrat, Bentonit, Bienenwachs, Carnaubawachs. Wie alle technischen Hilfsstoffe müssen sie nicht auf dem Etikett angegeben werden. 6.
Gentechnik bei Zusatzstoffen Auch bei Zusatzstoffen kann Gentechnik eine Rolle spielen. Die Rohstoffe, aus denen Zusatzstoffe hergestellt werden, können aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen. Möglich ist aber auch der Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen. Nur in wenigen Fällen ist eine besondere Kennzeichnung vorgeschrieben. Zusatzstoffe aus gentechnisch veränderten Pflanzen. Einige Zusatzstoffe werden aus pflanzlichen Rohstoffen hergestellt, etwa Soja, Mais oder Baumwolle.
Bei diesen Pflanzenarten werden weltweit gentechnisch veränderte Sorten großflächig angebaut. Je nach Herkunft der Rohstoffe können die jeweiligen Zusatzstoffe vollständig oder zu einem gewissen Anteil aus gentechnisch veränderten Pflanzen bestehen. Beispiele: . Lecithin und Tocopherol aus gentechnisch verändertem Soja . Cellulose aus gentechnisch veränderter Baumwolle Kennzeichnung: . Zusatzstoffe, die unmittelbar aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt sind, müssen gekennzeichnet werden. . Auf der Zutatenliste muss der betreffende Zusatzstoff mit dem Hinweis \"aus genetisch veränderten ...
. (etwa: Sojabohnen)\" versehen werden. Verarbeitete Zusatzstoffe der \"zweiten Generation\". Eine Reihe von Zusatzstoffen werden nicht direkt aus gentechnisch veränderten Pflanzen gewonnen. Man erhält sie, indem die pflanzlichen Rohstoffe weiteren chemischen oder anderen Verarbeitungsschritten unterzogen werden. Dabei werden die ursprünglichen pflanzlichen Rohstoffe chemisch verändert.
Beispiele: . Mono- und Diglyceride werden aus Fettsäuren gewonnen. Rohstoff dafür können gentechnisch veränderte Sojabohnen sein. . Maltit wird aus Stärke hergestellt, die von gentechnisch verändertem Mais stammen könnte. Kennzeichnung: . Es ist in der EU-Verordnung nicht eindeutig festgelegt, ob auch solche Zusatzstoffe zu kennzeichnen sind, die sich indirekt aus Gentechnisch Veränderten Organismen GVO-Grundstoffen ableiten und diese nur in abgewandelter Form enthalten. In der Praxis werden solche Zusatzstoffe nicht gekennzeichnet. Zusatzstoffe hergestellt mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen.
Eine ganze Reihe von Zusatzstoffen kann mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden. Die Mikroorganismen geben die Substanzen in die Kulturlösung ab, in der sie leben. Daraus werden die Zusatzstoffe zunächst isoliert und anschließend aufgereinigt. Überreste der Mikroorganismen dürfen in den Zusatzstoffen nicht vorhanden sein. Beispiele: . Riboflavin, Ascorbinsäure oder Glutamat Kennzeichnung: . Zusatzstoffe, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden, werden nicht gekennzeichnet. Ähnliches gilt, wenn konventionelle Mikroorganismen mit Nährstoffen \"gefüttert\" werden, die ihrerseits aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden: Werden etwa Bakterien, die einen bestimmten Zusatzstoff produzieren, mit Glucose aus gentechnisch verändertem Mais ernährt, ist der betreffende Zusatzstoff nicht kennzeichnungspflichtig.
Enzyme. Verbreiteter ist der Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen bei der Herstellung von Enzymen. Da die allermeisten Enzyme jedoch rechtlich nicht als Lebensmittel, sondern als technische Hilfsstoffe gelten, werden sie nicht auf der Zutatenliste von Lebensmitteln aufgeführt. Daher ist eine Kennzeichnung im Hinblick auf den Einsatz von GV-Mikroorganismen nicht vorgeschrieben. . Die Enzyme Invertase und Lysozym entfalten auch im Endprodukt noch Wirkung und haben daher den Status von Lebensmittelzusatzstoffen. Sie müssen entsprechend in der Zutatenliste aufgeführt werden.
Dennoch ist keine besondere Kennzeichnung erforderlich, wenn diese Enzyme mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden. 7. Kennzeichnung und Haftung für Schäden (Gentechnik) Kennzeichnung Es gibt bereits eine gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung von Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Organismen, aber dennoch ist die Umsetzung kompliziert und aufwendig. Schon seit 1997 gab es EU-weite Vorschriften zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, die Novel-Food-Verordnung. Demnach waren Lebensmittel oder Zutaten dann kennzeichnungspflichtig, - wenn sie aus einem gentechnisch veränderten Organismus bestehen oder daraus hergestellt wurden - und wenn dieser veränderte Organismus in fertigen Lebensmitteln nachgewiesen werden kann. Seit April 2004 gelten in allen EU-Ländern neue Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung.
Das liegt daran, dass einige Lebensmittelzutaten so stark verarbeitet werden, dass auch mit dem empfindlichsten Nachweisgerät nicht zwischen gentechnisch veränderten und konventionellen Pflanzen gewonnener Zutat unterschieden werden kann. Daher gehen die neuen Kennzeichnungsvorschriften nicht mehr allein von der Nachweisfähigkeit aus. Deswegen sind Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe immer dann kennzeichnungspflichtig, - wenn sie ein gentechnisch veränderter Organismus sind oder daraus bestehen - oder wenn sie aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden - unabhängig davon, ob diese im Lebensmittel nachweisbar sind oder nicht. Die EU-Verordnungen verpflichten die Lebensmittelwirtschaft "Rückverfolgbarkeitssysteme" aufzubauen in Form von Unterlagen über die gesamte Verarbeitungskette, das heißt vom Erzeuger bis zum Supermarkt. Daran soll überprüft werden können, ob die gekauften Lebensmittel ganz oder teilweise aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen und somit kennzeichnungspflichtig sind. Von der Kennzeichnungspflicht befreit sind zufällige und nicht beabsichtigte Zutaten beispielsweise Zusatzstoffe, - wenn ihr Anteil an der jeweiligen Menge der der betroffenen Zutat nicht mehr als 0,9% beträgt - und der jeweilige Hersteller darlegen kann, dass es sich um zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen handelt und er sich um "gentechnikfreie" Rohstoffe bemüht hat.
Absichtliche Vermischungen unterliegen generell der Kennzeichnungspflicht. In der EU ist durch eine politische Mehrheitsentscheidung ein Schwellenwert auf 0,9% festgelegt worden. Der Schwellenwert ist die Obergrenze für gentechnisch veränderte Organismen - Beimischungen, die ohne Kennzeichnung toleriert werden können. So ein Schwellenwert ist notwendig um Verbraucher die Wahl zwischen Lebensmitteln, denen bewusst oder unbewusst die Gentechnik angewendet wurde. Ohne Schwellenwert hätten Verbraucher weniger Wahlfreiheit. ! Kennzeichnung hat nichts mit Sicherheitsmängeln zu tun, sondern informiert den Endverbraucher über Anwendung von Gentechnik ! Als Kennzeichnungstext auf gentechnisch veränderten Lebensmitteln sind zwei Formulierungen möglich: - entweder "gentechnisch verändert" - oder "aus gentechnisch verändertem .
.. hergestellt" Auch die Platzierung ist genau vorgeschrieben: - Bei vorgefertigten Lebensmitteln, bei denen eine Zutatenliste auf der Verpackung vorhanden ist, muss der Kennzeichnungstext als Ergänzung zu der betroffenen Zutat gesetzt werden. - Bei Lebensmitteln ohne Zutatenliste muss der Kennzeichnungstext deutlich sichtbar auf das Etikett. - Auch bei loser oder unverpackter Ware ist die Kennzeichnung vorgeschrieben, zum Beispiel in Form eines Schildes direkt an der Auslage. In bestimmten Fällen sind zusätzlich noch besondere Produkteigenschaften zu nennen, die auf die Anwendung der Gentechnik zurückgehen, wie: - veränderter Nährwert oder neue Zusammensetzung - Auswirkungen auf die Gesundheit bestimmter Bevölkerungsgruppen wie Allergiker - Anlässe zu möglichen ethischen oder religiösen Bedenken, wie wenn tierische Gene übertragen wurden.
Für die Kontrolle der eingehaltenen Kennzeichnungsbestimmungen ist die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständig. Hierzu verfügen die Bundesländer über leistungsfähige Labore, in denen Lebensmittel überprüft werden. Seit 1997 werden Lebensmittel auf GVO-Anteile untersucht. 2001 war der Anteil von GVO-positiv getesteten Lebensmitteln am größten, bei vielen Produkten lag der Anteil über 1%. 8. Aromastoffe Aromastoffe spielen eine wichtige Rolle im täglichen Leben, auch wenn ihre Bedeutung auf den ersten Blick vielleicht nicht offensichtlich ist.
Bei Aromastoffen denkt man möglicherweise zuerst an Duftkerzen, Aromatherapie und Parfüms. Doch Aromastoffe sind viel mehr: Bei Lebensmitteln sind Duftstoffe ein essentieller Bestandteil des Flavours, dieser speziellen Wechselwirkung zwischen Geschmack, Geruch und Konsistenz. Dass auch die Nase eine wichtige Rolle beim \"Schmecken\" spielt, merkt man immer, wenn man einen Schnupfen hat und der Geruchssinn stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Aromastoffe beeinflussen auch die Empfindungen des Menschen und hinterlassen wesentlich stärkere Erinnerungen als Bilder. Das Aroma trägt wesentlich zum Genuss unseres Essens bei. Chemisch gesehen bestehen Aromen aus einer Vielzahl von Einzelsubstanzen, den Aromastoffen.
Die meisten unserer Lebensmittel wie Obst, Gemüse und Gewürze enthalten natürlicherweise ein breites Spektrum an Aromastoffen. Ein natürliches Aroma kann aus mehreren hundert Einzelsubstanzen bestehen, z. B. setzt sich das Aroma der Erdbeere aus etwa 300 einzelnen Verbindungen zusammen. Auch die Lebensmittelindustrie setzt Aromastoffe ein. Etwa 15 % unserer Lebensmittel sind heute mit Aromen versetzt.
Jogurtzubereitungen, Suppen, Fertiggerichte, Süßigkeiten und viele Brausen und Limonaden beispielsweise erhalten so ihr geschmackliches Profil. Außerdem lässt sich durch den Zusatz von Aromastoffen ein durch die Verarbeitung bedingter Aromaverlust wieder ausgleichen. Auch diätetische oder Kalorienverminderte Lebensmittel werden so geschmacklich verbessert. Wie werden Aromastoffe gekennzeichnet Ihre Verwendung wird in der Aromenverordnung geregelt. Sie fallen nicht unter die Zusatzstoff-Verordnung, da sie keinen technologischen Zweck erfüllen. Daher haben Aromastoffe keine E-Nummer.
Sie müssen zwar auf dem Etikett eines Lebensmittels deklariert sein. Es reicht allerdings aus, wenn dort nur Aroma steht. Zusätzliche Angaben sind freiwillig. 8.1 Welche Aromastoffe sind den Zusatzstoffen gleichgestellt? Gemäß § 3 Absatz 1 der Aromenverordnung haben die folgenden Aromastoffe den rechtlichen Status von Zusatzstoffen: 1. Ethylvanillin 2.
Allylphenoxiacetat 3. Alpha-Amylzimtaldehyd 4. Hydroxicitronellal 5. Hydroxicitronellaldiethylacetal 6. Hydroxicitronellaldimethylacetal 7. 6-Methylcumarin 8.
Methylheptincarbonat 9. Beta-Naphtylmethylketon 10. 2-Phenylpropionaldehyd 11. Piperonylisobutyrat 12. Resorcindimethylether 13. Vanillinacetat 14.
Ammoniumchlorid 15. Chininhydrochlorid 16. Chininsulfat Die Aromastoffe mit den Nummern 1. bis 13. sind zugelassen für den Einsatz in: . künstlichen Heiß- und Kaltgetränken, Brausen . Cremespeisen, Pudding, Geleespeisen, Rote Grütze, süße Soßen und Suppen . Kunstspeiseeis . Backwaren, Teigmassen und deren Füllungen . Zuckerwaren, Brausepulver . Füllungen für Schokoladenwaren . Kaugummi Der Aromastoff mit der Nummer 14 ist nur für Lakritzwaren zugelassen. Die Aromastoffe mit den Nummern 15 und 16 sind nur für Spirituosen und alkoholfreie Erfrischungsgetränke zugelassen.
9. Anschauungsmaterial Kinderriegel So gesund - wie die Werbung es verspricht? Gesamtmilchbestandteile im Produkt 33% Gesamtkakaomasse im Produkt 13% Zutaten: - Vollmilchschokolade 40% d.h. Zucker, Vollmilchpulver, Kakaobutter, Kakaomasse, Emulgator, Sojalecithin, Vanillin - Zucker - Magermilchpulver - Pflanzliches Fett - Butterreinfett - Emulgator - Sojalecithin - Vanillin - Calcium - Phosphor - Vitamin B2+B3+B12 Bezogen auf 100g: Eiweiß 10g Kohlenhydrate 53g Fett: 34g Energie:558 kcal Vitamin B2: 0,55mg Vitamin B3: 1,3mg Vitamin B12: 0,88mg Calcium: 323mg Phosphor: 280mg Die Tagesdosis Calcium beträgt 1200 -1500mg. Das heißt man müsste 5 Kinderriegel essen um die Tagesdosis zu erreichen was wiederum bedeutet man würde 170g Fett essen das mehr als eine halbe Butter ist. Phosphor ist neben Calcium wichtigster Bestandteil der Knochen.
Es wird für die Muskeltätigkeit und alle Energieverbrauchende Stoffwechselvorgänge benötigt. Der Phosphatbedarf Erwachsener von 700 mg wird in Regel durch die Nahrung abgedeckt, z.B. durch Käse und Wurst, Fertiggerichte oder Erfrischungsgetränke. Ein Mangel an Phosphat ist selten, viele nehmen mit ihrer täglichen Ernährung eher zuviel Phosphor auf. Vitamin B2 (Riboflavin) ist ein Baustein der eine zentrale Rolle im Stoffwechsel spielen.
Es unterstützt so die Umwandlung von Proteinen, Fetten und Kohlenhydrate in Energie. Es kommt in tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln vor, so z. B. in Leber, Bierhefe, Champignons, Spinat, Hülsenfrüchten, Getreide, Milchprodukten oder Eiern. Vitamin B3 (Niacin) ist am Kohlenhydrat-, Protein- und Fettstoffwechsel und an der Energiegewinnung beteiligt. Vitamin B3-reich sind Weizenkleie, Hefe, Kalbs- und Schweineleber, geröstete Erdnüsse, Huhn und Rindfleisch.
Der Mensch kann zwar Vitamin B12 (Cobalamin) im Darm herstellen, ist aber auf die zusätzliche Zufuhr über die Nahrung angewiesen. Es ist vorwiegend in tierischen Nahrungsmitteln erhalten, so z. B. in Fleisch, Fisch, Ei. Seit einigen Jahren sind Lebensmittel auf dem Markt, die durch besondere Werbemaßnahmen als speziell für Kinder geeignet herausgestellt werden. Sie werden unter dem Begriff \"Kinderlebensmittel\" zusammengefasst.
Eine lebensmittelrechtliche Definition dieses Begriffes gibt es allerdings nicht. Die am meisten beworbenen Kinderlebensmittel sind Süßigkeiten wie Vitaminbonbons, Milchschnitten und Schokoriegel. Von 1998 bis 2003 hat sich die Zahl der Kinderlebensmittel in Deutschland verdreifacht. Besonders in den Kinderprogrammen und an den Wochenenden wird vornehmlich in den Privatkanälen des Fernsehens für diese Produkte geworben. Warnhinweise, z.B.
hinsichtlich eines erhöhten Fett- und Zuckergehaltes, fehlen völlig. Dagegen setzt man auf Vitamin- und Mineralstoffzusätze, die gewährleisten sollen, dass Kinderlebensmittel besonders wertvoll für die Ernährung sind. Bunte Verpackungen, kleine Portionen, Werbereime und Zusatzgeschenke in den Kinderlebensmitteln sowie knisternde, knackende, knusprige oder angenehm weiche \"Mund-Erfahrungen\" beim Kauen führen dazu, dass Kinder eine große Markentreue entwickeln. Aus ernährungsmedizinischer Sicht brauchen wir Kinderlebensmittel nicht, da Kinder nach dem ersten Lebensjahr mit den herkömmlichen Lebensmitteln sicher und gut ernährt werden können. Kinderlebensmittel sind oft süße und fetthaltige Snackartikel, die überwiegend für den Verzehr zwischen den Mahlzeiten gedacht sind. 75% der Kinderlebensmittel enthalten in nicht unerheblichen Anteilen Zucker, darunter auch Kindergetränke und Kindermilchprodukte.
In diesen Fällen haben sie zu viele Kalorien und müssen hinsichtlich der Verzehrmenge wie eine Süßigkeit behandelt werden: etwas schadet nicht, wenn ansonsten die Ernährungsweise gesund ist. Als Zwischenmahlzeit eignen sie sich jedoch nicht, denn sie verdrängen die nährstoffreicheren Hauptmahlzeiten. Schulkinder sollten nicht mehr als 50 - 60 g Zucker pro Tag verzehren. Dies steckt z.B. in 2 Portionen (250 g) Kinderjoghurt, 2 Gläsern Limonade oder 2 Schokoriegeln.
Die zusätzliche Anreicherung mit Vitaminen und Mineralstoffen in den Kinderlebensmitteln macht das gleichzeitig enthaltene Fett und den Zucker nicht gesünder: Ein neunjähriges Kind müsste 5 Kinderriegel essen, um seinen Tagesbedarf an Calcium zu decken. Gleichzeitig hätte es dann aber auch 35 Stück Würfelzucker (120 g) und ein halbes Paket Butter konsumiert! Einige Tipps als Kaufhilfe Milchschnitten und Kinderriegel bestehen oftmals zur Hälfte aus Zucker. Sie sind häufig auch Fettfallen, denn sie enthalten in den meisten Fällen genauso viel Fett (ein Drittel der Gesamtmenge) wie reine Schokolade. Als \"gesunde Zwischenmahlzeit\" eignen sie sich daher nicht. Für die Kleinen nur das Beste! Das denken sich viele Eltern und greifen bei Snacks für Kinder nach den vermeintlich gesunden Produkten. Und was auf den Verpackungen steht, klingt meist tatsächlich toll: Von der \"Extraportion Milch\" oder \"mit Calcium\" bis hin zur \"idealen Zwischenmahlzeit\".
Dabei enthalten die Naschereien meist sehr viel Zucker und Fett - und sehr wenig Milch. Und wenn sie mit Vitaminen ergänzt wurden, dann mit denjenigen, die Kinder gar nicht brauchen. Dies ergab eine Studie aus Österreich. Unter \"gesund\" versteht man gemeinhin etwas anderes. Eine Extraportion Milch - Fehlanzeige Die Untersuchung der Arbeiterkammer Wien umfasste knapp 60 Snacks für Kinder. Ernährungswissenschaftler prüften dabei, ob diese Produkte wirklich gesund sind.
Das Ergebnis war verheerend: Die Organisation schätzte gerade mal fünf Prozent der getesteten Produkte als geeignet für die Ernährung von Kindern ein. Die meisten waren zu süß, zu fett, zu kalorienhaltig. Sie förderten eher Übergewicht und Karies als die Gesundheit der Kinder, so heißt es in der Studie. Irreführende Werbung Besonders kritisiert die Studie die Art, wie die Snacks für Kinder beworben werden. Oft werden diese als besonders \"wertvoll\" oder eben als \"ideale Zwischenmahlzeit\" angepriesen. Auf den Packungen werden außerdem häufig Motive wie Milchkannen verwendet.
So soll den Eltern der Eindruck vermittelt werden, diese Snacks seien ein guter Ersatz für das Pausenbrot. Jedoch enthalten die meisten dieser Produkte noch nicht einmal frische Vollmilch, sondern meist nur Magermilchpulver. Ein einfaches Glas Milch liefert fünfmal soviel Calcium wie ein Schokoriegel. Schluss mit dem Etikettenschwindel 90 Prozent der Kinderlebensmittel hält die Studie aus ernährungswissenschaftlicher Sicht für wenig empfehlenswert. Fast die Hälfte der Produkte enthielt sogar bedenkliche Substanzen. Zudem waren die Angaben über Inhaltsstoffe und Nährwerte äußerst lückenhaft, bei einem Drittel der Produkte fehlte sie ganz.
Daher fordern die Herausgeber der Studie strenge EU-Richtlinien bei der Werbung für solche vermeintliche \"Kinderprodukte\". Sie betonen allerdings auch, dass es okay ist, seinem Kind Süßigkeiten zu geben. Diese sollten jedoch nur einen kleinen Teil der Ernährung ausmachen. Denn auch wenn auf der Verpackung von Süßigkeiten eine \"Extraportion Milch\" versprochen wird, zur einer ausgewogenen Ernährung für Kinder leisten sie kaum einen Beitrag. Guten Appetit!
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