Die Österreichische Bundesarbeitskammer ist die Dachorganisation für alle neun Kammern für Arbeiter und Angestellte. Sie besorgt alle im Aufgabenbereich der Arbeiterkammer befindlichen Angelegenheiten, soweit sie das Bundesgebiet oder mehrere Bundesländer betreffen.
Organe und ihre Aufgaben
Hauptversammlung Sie berät und beschließt über die Angelegenheiten, die für die Gesamtheit der Arbeitnehmer von Bedeutung sind.
Vorstand Er hat die Tagung der Hauptversammlung durch die Erstattung von Berichten und Vorschlägen vorzubereiten.
Präsident Präsident und Vizepräsident werden von der Hauptversammlung aus dem Kreis der neun Präsidenten der Länderkammer gewählt.
Büro Die Bürogeschäfte der Bundesarbeiterkammer werden durch das Kammeramt der Arbeiterkammer für Wien besorgt.
Die Kammern für Arbeiter und Angestellte mit ihren Aufgaben
Sie bestehen als Körperschaften öffentlichen Rechts und sind dazu berufen, die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer vertreten.
Aufgaben:
Mitwirkung an der Gesetzgebung durch
Vorschläge zur Verbesserung von Rechtsvorschriften
Mitwirkung an der Erstellung von Gesetzesentwürfen
Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
Mitwirkung an der Gesetzesvollziehung durch Mitbestimmung in Beiräten und Kommissionen:
Lebensmittelkodexkommission
Pensionsanpassungsbeirat
Beirat für Arbeitsmarktpolitik
Paritätischer Ausschuß für Kartellangelegenheiten
Berufsausbildungsbeirat, Wirtschaftsbeirat
Raumordnungsbeirat, Naturschutzbeirat
Mitwirkung an der Gerichtsbarkeit durch die Nominierung von Beisitzern für
Arbeitsgerichte
Schiedsgerichte der Sozialversicherung
Kartellgericht
Mitwirkung an der Aus- und Weiterbildung der Arbeitnehmer durch die den Kammern unterstellten Beförderungsinstitute (BFI).
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