Das Pflichtenheft hat den Zweck, alle Anforderungen an das System zu dokumentieren, damit sich der Anbieter (bzw. der zukünftige Entwickler) mit dem System vertraut machen kann, um ein möglichst genaues Angebot erstellen zu können. Das Lastenheft stellt auch einen festen Bestandteil der Verträge dar, es sollte daher möglichst wenig Freiraum offen lassen.
Das Lastenheft beschreibt, was das Produkt leisten soll, aber nicht wie es realisiert wird!
Das Lastenheft bildet einerseits die Vorgabe für die Entwicklung sowie die Grundlage für die Abnahme und die weiteren Entwicklungsschritte.
Folgende Struktur des Lastenheftes hat sich bewährt:
* Darstellung der Ziele des Projekts
* Beschreibung der Systementwürfe
* Definition der Schnittstellen
* Abnahmebedingungen
* Festlegung der gewünschten Konfiguration
* Vorstellung der Organisation des Unternehmens
Der Anbieter sollte sich ein erstes Bild von dem Unternehmen machen können. Dazu sind folgende Daten erforderlich:
- Größe und Rechtsform des Unternehmens
- Branche, Märkte, Tätigkeit und Schwerpunkte
- Besonderheiten in der Organisation
* Darstellung der Ziele des Projekts
Der Entwickler muss die Ziele des Projekts genau kennen, da er ansonst nicht in der Lage ist, die Entwürfe richtig einzuordnen. Es sollte auch die Möglichkeit, dass der Anbieter vielleicht in manchen Teilbereichen eine bessere Lösung vorschlägt, nicht ausgeschlossen werden.
* Beschreibung der Systementwürfe
Den zentralen Bestandteil des Lastenheftes bildet sicherlich die systematische und übersichtliche Beschreibung der Systementwürfe.
Hier sollten die im vorangegangenen Abschnitt beschriebenen Entwürfe genau und umfassend beschrieben werden, damit die Gefahr der Missverständnisse und Fehlinterpretationen weitestgehend gebannt wird.
Beim Lastenheft kann auf die Definition der Datenstrukturen und des Datenmodells verzichtet werden.
* Beschreibung der Schnittstellen
Schnittstellen zu bereits bestehenden oder geplanten Anwendungen sind ebenfalls festzulegen. Wenn Daten an außenstehende Firmen weitergegeben bzw. von diesen übernommen werden sollen, sind auch diese externen Schnittstellen im Detail festzulegen. Weiters sollten bereits Umstellungsarbeiten wie z.B. die Übernahme vorhandener Daten in das neue System angeführt werden.
* Festlegung der gewünschten Konfiguration
Bis jetzt stand die Organisation und die Software im Vordergrund. Das ist so richtig, denn die notwendige Hardware ist daraus abzuleiten.
So bestimmt z.B. die Stellenbeschreibung, welche Stellen mit Computerarbeitsplätzen auszustatten sind. Aus der Beschreibung der Datenstrukturen in Verbindung mit dem Mengengerüst der Istzustandserfassung ergibt sich die Größenordnung der externen Speicher.
Bei unserem Fallbeispiel wurde bereits in der Vorstudie entschieden, dass alle Händler online mir der zentralen Datenbank verbunden sind. Daher steht fest, dass Einrichtungen für die DFÜ (Datenfernübertragung) notwendig sind.
Es hat sich als ein Vorteil erwiesen, dem Anbieter bei der Bestimmung der Konfiguration einen breiten Spielraum zu lassen, da die Hardware genau auf die angebotene Software abzustimmen ist.
Zu berücksichtigen sind lediglich folgende Punkte:
* Anzahl und Art der Computerarbeitsplätze
* Ergonomische Anforderungen (z.B.: Arten Farbbildschirme, Größe...)
* Anzahl und Art der Drucker (z.B.: Nadeldrucker für Formulare mit
Durchschlägen, Tinten oder Laserdrucker für Textverarbeitung)
* Die Zentraleinheit (CPU) ist abhängig von der Wahl des Betriebssystems (z.B. entweder ein PC Netzwerk unter MSDOS, Windows NT oder OS/2, oder ein Mehrplatzsystem unter UNIX). Die Auswahl des Betriebssystems kann ebenfalls dem Anbieter überlassen werden, außer betriebsinterne Gegebenheiten (z.B. Kompatibilität zu bestehenden Lösungen) oder strategische Überlegungen (zukunftssichere Softwareinvestition) legen das Betriebssystem fest.
. Die Größe der externen Speicher ist nur dann wesentlich, wenn noch andere Anwendungen auf diesem System laufen sollen.
. Die Zugriffsgeschwindigkeit auf externe Speicher kann in Form der Vorgabe der durchschnittlichen Antwortszeit (= die Zeitspanne von der Bestätigung einer Eingabe bis zur vollständigen Ausgabe am Bildschirm) abgedeckt werden.
. Zusatzeinrichtungen für DFÜ und Datensicherung sind gegebenenfalls anzuführen.
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