Die EU-Staaten hatten in vielen Bereichen eigene Standards und Vorschriften. Z.B. bei Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften die ein Produkt zu erfüllen hatte. Es mußte also auf die Einführung nationalübergreifender Normen gepocht werden. Mittlerweile gibt es die europäischen Normenorganisationen CEN und CENELEC. Es sind z.B. Richtlinien über Druckbehälter, Baubedarfsartikel, Maschinen, Spielzeug, Funkenentstörung und persönliche Schutzausrüstungen verabschiedet worden.
Die Rechtsvorschriften müssen in einigen Bereichen ebenfalls harmonisiert werden. Bei Kraftfahrzeugen eine einheitliche Schadstoffemmission definiert werden. Bei Lebensmitteln müssen die Richtlinien der Etikettierung vereinheitlicht werden. Im Veterinärwesen und Pflanzenschutz müssen Richtlinien für Impfungen durch Antibiotika sowie die Höchstmenge deklariert sein. Ebenso muß das Herkunftsland erkennbar sein. Im Arzneimittelbereich soll die gegenseitige Anerkennung der nationalen Zulassung erfüllt werden. Bei Chemischen Erzeugnissen sind die Vorgaben der EG-Kommission weitgehend erfüllt.
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