Die betriebliche Altersversorgung ermöglicht im Vergleich zu
privaten Einzelverträgen wesentlich günstigere Vertragsbedingungen.
So werden z.B. auf Grund der geringeren Verwaltungskosten
und der größeren Versichertenzahl höhere Renditen erzielt.
Schon in der Vergangenheit wurde die betriebliche Altersversorgung
steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gefördert.
Durch die Rentenreform wurden die Rahmenbedingungen weiter
verbessert. Auch die neue staatliche Förderung einer zusätzlichen
Altersvorsorge ist über die betriebliche Altersversorgung möglich.
Darüber hinaus haben ab 2002 alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltumwandlung zu Gunsten
einer betrieblichen Altersversorgung. Es besteht unter anderem
die Möglichkeit, 4 Prozent des Bruttoeinkommens steuer- und
sozialversicherungsfrei für die Alterssicherung aufzuwenden. Die
Beitragsfreiheit gilt bis zum Jahr 2008. Mit der Einführung von
Pensionsfonds erhalten insbesondere kleine und mittelständische
Betriebe die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern attraktive Angebote
zur Gehaltsumwandlung anzubieten
Hinweis: Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer
Gewerkschaft, ob gegebenenfalls bereits eine betriebliche Altersversorgung
besteht, oder ob deren Einführung beabsichtigt ist.
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