Der IWF besteht aus 181 Mitgliedern (1998). Diese sorgen durch ihre eingezahlten Anteile, die Quoten genannt werden, für das Eigenkapital, über das der IWF verfügen kann. Nach dieser Quote und dem wirtschaftlichen Potenzial ist auch das Stimmgewicht der Mitglieder im Entscheidungsorgan festgesetzt. Das Entscheidungsorgan wird Exekutivdirektorium genannt und besteht aus 24 Mitgliedern. Es wird von einem geschäftsführenden Direktor geleitet, der für fünf Jahre gewählt wird und der traditionell ein Europäer ist .Das Stimmpotenzial der westlichen Industrieländer wird durch ihr hohes Einlagekapital definiert und macht somit rund zwei Drittel der Stimmen aus. Zu den fünf größten Kapitalgebern zählen 1998 die USA mit 18,25 Prozent, Japan und die Bundesrepublik Deutschland mit je 5,67 Prozent sowie Frankreich und Großbritannien mit jeweils 5,1 Prozent des Einlagekapitals.
Während diese fünf kapitalmächtigsten Staaten je einen Exekutivdirektor stellen, werden die restlichen Direktoren von Ländergruppen nach ihrer regionalen Zugehörigkeit gewählt. Der
Gouverneursrat ist das höchste Organ des IWF. In diesem Rat sitzt von jedem Mitgliedsland ein Vertreter. Er tagt einmal im Jahr und trifft Entscheidungen über Grundsatzfragen.
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