In der Europäischen Union gibt es unter anderem den unbegrenzten, freien Handel mit Waren, Dienstleistungen und Kapital. Bald wird es zur Vervollständigung dieses Binnenmarktes auch eine einheitliche Währung geben, den EURO. 1991, in Maastricht, entschlossen sich die Mitgliedsstaaten, nach einem 4 Jahrzehnte dauernden Einigungsprozeß, ihre Währungshoheit an Europa abzugeben. Weil die einzelnen Staaten sehr unterschiedliche wirtschaftliche Verhältnisse haben, konnte man den Euro nicht sofort für die nationalen Währungen einsetzen. Im Maastrichter Vertrag , der am 1.1.1993 in Kraft trat, legten sich die Staaten auf ein
3-stufiges Verfahren fest.
In der 1.Stufe, die 1993 endete, war festgelegt, daß die europäischen Finanzminister und Zentralbanken intensiver als bisher zusammenarbeiten.
In der 2.Stufe, die 1993 anfing und am 31.12.1997 enden wird, werden die Voraussetzungen geschaffen, damit der Euro so stabil wird wie die D-Mark.
Wegbereiter ist das EWI,Europäische Währungsinstitut.
Das EWI wacht darüber, daß der Wert des Euro auf solider Basis steht. Der wichtigste Auftrag des EWI heißt: Beobachten, ob die Staaten, denen durch den Euro bessere Chancen auf dem Weltmarkt angeboten werden, am Stichtag Ende 1997 die Konvergenzkriterien
erfüllen. Nur das ist die sichere Eintrittskarte zum Euro. Der Euro als gemeinsame Währung kann nur funktionieren, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mitgliedsstaaten sich weitestgehend angeglichen haben. Das kann man messen mit den Konvergenzkriterien
(konvergenz= gegenseitige Annäherung;Übereinstimmung)
In Maastricht hat man sich auf 5 Konvergenzkriterien
geeinigt.
Das 1.Kriterium ist die Preisstabilität.
Wenn die Preise unkontrolliert nach oben gehen, sackt umgekehrt der Wert des Geldes nach unten ab. Eine solche Inflationen trifft vorallem die Sparer und kleinen Leute, aber auch die Wirtschaft insgesamt.
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Daher gilt seit Maastricht, wer beim Euro mitmachen will, dessen Land darf höchstens eine 1,5 höhere Preissteigerungsrate haben als die drei preisstabilsten Länder der Gemeinschaft.
Das 2.Kriterium ist das Budgetdefizit.
Der Staat darf sich jährlich höchstens um 3 des Bruttoinlandproduktes neu verschulden.
Das 3.Kriterium ist die Staatsverschuldung. Die Gesamtverschuldung des Staates darf maximal 60 des Bruttoinlandproduktes betragen.
Das 4.Kriterium sind die Zinssätze.
Die langfristigen Zinssätze(ab 5 Jahre) dürfen den Zinssatz der drei preisstabilsten Länder um nicht mehr als 2% übersteigen.
Das 5.Kriterium ist die Wechselstabilität.
Der Wechselkurs muß gegenüber den anderen EU-Ländern
2 Jahre lang stabil bleiben.
Wenn diese Konvergenzkriterien bis zum 31.12.1997 erfüllt sind, dann kommt die 3.Stufe des Maastricher Vertrages.
Die 3.Stufe fängt 1998 an und endet 30.6.2002. Sie beinhaltet den Zeitplan zur Einführung des Euro bei den Mitgliedsländern.
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