Die Todesstrafe verletzt das oberste Menschenrecht - das Recht auf Leben. Außerdem verletzt sie weitere internationale Standards der Menschenrechte. In Artikel 5 der \"Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte\" heisst es, niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung ausgesetzt werden.
Die Todesstrafe ist Folter, denn wie anders sollte man es nennen, wenn Menschen wie Tiere in winzigen Zellen gehalten werden und man ihnen alles nimmt, was Menschlichkeit ausmacht...
Die Todesstrafe ist grausam, denn wie anders sollte man es nennen, wenn Menschen auf Stühle oder Liegen geschnallt werden, um sie vorsätzlich vor Zuschauern zu töten...
Die Todesstrafe ist unmenschlich, denn wie anders sollte man es nennen, wenn Menschen sich anmassen zu entscheiden, ob ein anderer Mensch leben darf oder sterben muss...
Die Todesstrafe ist erniedrigend, denn wie anders sollte man es nennen, wenn Menschen die absolute Kontrolle über ein anderes Menschenleben übernehmen...
Die Todesstrafe schreckt weder ab noch dient sie auf irgendeine andere Weise dazu, die Verbrechensrate zu senken, sondern ist einzig ein Machtinstrument, mit dem sich der Staat gegen die schwächsten Glieder der Gesellschaft wendet. Besonders betroffen sind Angehörige von Minderheiten, Menschen mit geringem Einkommen und Status in der Gesellschaft. Entgegen allen internationalen Vereinbarungen werden auch Geisteskranke und Jugendliche zum Tode verurteilt und hingerichtet. Die Todesstrafe stellt nur ein weiteres Glied in der Kette der Gewalt dar. Ein Menschenleben zu nehmen, ist und bleibt das schlimmste Verbrechen, wobei es keine Rolle spielt, ob ein einzelner Mensch die Tat begeht oder ein Staat. Es gibt Alternativen zur Todesstrafe, lange Gefängnisstrafe erfüllen ebenso den Schutz der Gesellschaft wie das Verlangen nach Bestrafung. Und es gibt Mittel, die auf lange Sicht wirklich geeignet sind, um die Verbrechensrate zu senken. Als Beispiele seien hier genannt: Bildungsmöglichkeiten besonders für die arme Bevölkerung und Drogenprävention.
Sich gegen die Todesstrafe einzusetzen, bedeutet aber nicht, dass die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige vergessen werden. Sie haben einen festen Platz im Denken und Handeln der ECADP, denn wir empfinden für die Opfer und Hinterbliebenen ein tiefes Mitgefühl. Das Leid der Hinterbliebenen wird jedoch durch die Hinrichtung des Täters nicht ungeschehen gemacht. Umfragen und Interviews haben ergeben, dass die Hinrichtung des Täters vielen keinerlei Erleichterungen brachte. Oft berichten Angehörige sogar von gegenteiligen Erfahrungen. Andere sagen, sie haben dem Täter vergeben können und sind dadurch innerlich über den Verlust des geliebten Menschen hinweggekommen. Der beste Weg, Leid zu vermeiden, ist die Bekämpfung von Verbrechen an ihrem Ursprung. Die Todesstrafe kann diesen Anspruch nachweislich nicht erfüllen
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