Zentrales Anliegen des Schwerbehindertengesetzes ist es, den Betroffenen ihrer Behinderung adäquate Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Natürlich geschieht dies nicht unmittelbar kraft des Gesetzes, sondern über bestimmte arbeitsrechtliche Bestimmungen, welche sowohl für private als auch öffentliche Arbeitgeber gelten. Dabei legt der Gesetzgeber den Arbeitgebern fundamentale Verpflichtungen auf, welche im Gesetzestext detailliert beschrieben werden.
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