1.1 Definition
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Die Deutsche Bundesbank ist die Währungs- und Notenbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie entstand am 1.8.1957 aus der Verschmelzung der 1948 gegründeten Bank deutscher Länder mit den Zentralbanken und der Berliner Zentralbank. Das davor bestehende zweistufige föderativ gegliederte Zentralbankensystem wurde durch eine Einheitsbank nach dem Vorbild der Reichsbank abgelöst. Die Landeszentralbanken wurden in Hauptverwaltungen der Bundesbank umgewandelt. Nach der Vereinigung Deutschlands wurde eine Neuordnung notwendig. Statt früher elf gibt es seit 1.11.1992 nur noch neun Landeszentralbanken, wobei einige für zwei oder drei Bundesländer zuständig sind. Ihr Grundkapital in Höhe von 290 Mio. DM (Stand 7/92) liegt in der Hand des Bundes, so auch der Gewinn der Bundesbank.
1.2 Aufgaben und Befugnisse der Bundesbank
Sie regelt den Geldumlauf und die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft mit dem Ziel, die Währung zu sichern, und sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und Ausland. Sie hat das alleinige Recht Banknoten auszugeben. Sie ist nicht an Weisungen der Bundesregierung gebunden, ist aber jedoch verpflichtet die allgemeine Wirtschaftspolitik der Regierung zu unterstützen.
1.3 Aufbau
Oberstes Organ der Deutschen Bundesbank und damit Entscheidungszentrum der deutschen Geld- und Währungspolitik ist der Zentralbankrat. Er besteht aus dem Direktorium und den Präsidenten der Landeszentralbanken. Sie werden alle durch den Bundespräsidenten ernannt.
Das Direktorium sorgt für die Durchführung der Beschlüsse des Zentralbankrats. Es besteht aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten der Bundesbank und bis zu sechs weiteren Mitgliedern.
Sitz der deutschen Bundesbank ist Frankfurt am Main. Neben den Landeszentralbanken (Hauptverwaltungen) verfügt sie über Hauptstellen und Zweigstellen im ganzen Bundesgebiet.
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