Der Europäische Rat legt die drei wichtigsten Kriterien für einen Beitritt zur EU fest.
Erstens ein politisches Kriterium: Die Bewerberländer müssen über stabile Institutionen als Garantie für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte sowie den Schutz von Minderheiten verfügen.
Zweitens ein wirtschaftliches Kriterium: Die Bewerberländer müssen über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen und in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.
Drittens das Kriterium, die Verpflichtungen, die sich aus der EU-Mitgliedschaft ergeben, wahrzunehmen, wozu auch die Beachtung der Ziele der politischen und der Wirtschafts- und Währungsunion gehören. Dies bedeutet, dass die Beitrittsländer das Gesamte als Gemeinschaftlicher Besitzstand bekannte EU-Recht übernehmen.
Die Europäische Union muss sicherstellen, dass sie durch diese Erweiterung nicht zu einer reinen Freihandelszone wird. Daher will die EU ihren inneren Zusammenhalt stärken und sicherstellen, dass diese europäische Völkerfamilie effizient und wirksam zusammenarbeitet
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