3.1 Allgemeines
a) Ist eine ÖNORM und regelt die Vergabe von Aufträgen über materielle und inmaterielle Leistungen
b) Leistungen: Lieferungen und Arbeiten materieller sowie inmaterieller Art
Inmaterielle Leistungen: Planungen und Beratungen der Architektur, Leistung der DV und
damit verbundene Tätigkeiten, ...
c) Bezeichnung für alle von dieser ÖNORM erfaßten Vorgänge, die zum Abschluß eines Vertrages zwischen einem Auftraggeber und dem Auftragnehmer führen sollen
d) Auftraggeber: jede natürliche oder juristische Person, die vertraglich an einem
Auftragnehmer einen Auftrag zur Erbringung von Leistungen gegen Entgelt
erteilt.
Auftragnehmer: jeder Unternehmer mit dem vertraglich vereinbart wird, dem
Auftraggeber eine Leistung gegen Entgelt zu erbringen
Bewerber: Unternehmer, der sich am Vergabeverfahren beteiligen will, um den Auftrag zu
Erhalten
Bieter: Unternehmer, der ein Angebot eingereicht hat
e) Bietergemeinschaft: Zusammenschluß zum Zweck der Einreichung eines gemeinsamen
Angebots
Arbeitsgemeinschaft: verpflichten sich gegenüber dem Auftraggeber zur vertragsmäßigen
Erbringung einer Leistung (auf gleichen oder verschiedenen
Fachgebieten)
f) an eine bestimmte oder unbestimmte Anzahl von Unternehmern gerichtete Aufforderung, im Wettbewerb Angebote zur Erbringung einer bestimmten Leistung einzureichen
g) Erklärung eines Bieters eine bestimmte Leistung gegen Entgelt unter Einhaltung festgelegter Bedingungen erbringen zu wollen
Arten: Variantenangebot, Alternativangebot
h) an den Bieter abgegebene Erklärung, sein Angebot anzunehmen
3.2 Vergabeverfahren
a) - Grundsätze des freien und lauteren Wettbewerbs
- Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter
- Der Marktlage entsprechende Preise
- Unternehmen, die an Vorarbeiten für Ausschreibung beteiligt waren, sind von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen
- Vergabeverfahren nur dann durchführen, wenn auch Absicht besteht Leistung tatsächlich zur Vergabe zu bringen
- An Strafanstalten, Lehranstalten, Wohlfahrtsanstalten, ... nur mit in gleicher Weise begünstigte Unternehmen vergeben werden
- Umweltgerechtheit
b) Offenes Verfahren: unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von
Angeboten auffordern
Nicht offenes Vefahren: beschränkte Anzahl von Unternehmern schriftlich zur Abgabe
von Angeboten auffordern
Verhandlungsverfahren: mit einem oder mehreren ausgewählten Unternehmern über
gesamten Auftragsinhalt verhandeln
c) siehe 1.4.2
d) OV: in Publikationsorganen bekanntzumachen; Anzahl und Name der Unternehmer bis zur Angebotsöffnung geheim
NOV: mindestens 5 Unternehmer zur Angebotsabgabe einladen, Anzahl und Name der
Unternehmer bis zur Angebotsöffnung geheim
VHV: mindestens 3 verbindliche Angebote einholen; Anzahl und Name der Unternehmer
bis zur Angebotsöffnung geheim
e) Zweck ist es, bei Erbringung einer inmateriellen Leistung, von der nur die Zielsetzung,
nicht jedoch der Weg zur Problemlösung beschreib- und/oder erfaßbar ist, zu einer
bestmöglichen Vergabe zu gelangen
Erste Stufe: Problemlösungsvorschlag und Bewerberauswahl
Zweite Stufe: Vergabe
f) Worin liegt die Befugnis?
- Ausbildungsnachweis und Bescheinigung über berufliche Befähigung
- Referenzliste über die in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistung
- Angaben über vorhandene Geräte, Betriebsanlagen und Maschinenausstattung
- Angaben über Spezialarbeiter, Techniker
- Produktpräsentation
- Muster, Beschreibungen und/oder Totos der zu liefernden Erzeugnisse
- Qualitätsbescheinigung
g) Gesamtleistung: zusammengehörige Leistungen - um einheitliche Ausführung und
eindeutige Gewährleistung sicherzustellen
Teile: besonders umfangreiche Leistungen können örtlich, zeitlich, nach Menge und Art getrennt vergeben werden
Konsequenzen?
h) Preisangebotsverfahren: geben die Bieter aufgrund der Ausschreibungsunterlagen die Preise in ihren Angeboten bekannt
Einheitspreis: ist der Preis für die Einheit einer Leistung, die in Stück, Zeit, Masse oder anderen Maßeinheiten erfassbar ist.
Beispiele:
Regiepreis: ist Preis für eine Leistungsstunde (Lohn/Gerät) und/oder Materialeinheit
Beispiele:
Festpreise: bleibt ohne Rücksicht auf Änderungen der Kostengrundlage (Löhne, Materialpreis, ...) unverändert
Beispiele:
Veränderlicher Preis: unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser bei Änderungen vereinbarten Preisumrechungsgrundlagen geändert werden
Beispiele:
i) Vadium, Kaution, Deckungsrücklaß, Haftungsrücklaß
Zweck bzw. Anwendung siehe 1.11.1
3.3 Die Auschreibung
a) - Die Leistungen müsse so rechtzeitig ausgeschrieben werden, daß die Vergabe nach den
Verfahren dieser ÖNORM ermöglicht wird
- In der Auschreibung sind Festlegungen über die Zulässigkeit von Teil- und/oder
Alternativangeboten zu treffen
- In der Ausschreibung darf die Leistung nicht so umschrieben werden, daß bestimmte Bieter Wettbewerbsvorteile erlangen
b) ?
c) - Art und Weise der Leistungserbringung
- Nebenleistungen zusammenfassen
- Gesamtleistung so aufgliedern, daß unter den einzelnen Positionen nur Leistungen gleicher Art und Preisbildung aufscheinen
d) ?
e) OV: im Amtsblatt, Tageszeitungen, ...
NOV: Zusendung von Einladungsschreiben
VHF:
Infos: - Bezeichnung Auftraggeber
- Gegenstand der Leistung
- Wo, wann Auschreibungsunterlagen eingesehen werden dürfen
- Datum, ort für Einreichung der Angebote
- Bestimmungen über Erlag eines Vadiums
3.4 Fristen
a) Beginn:
. OV: mit dem frühestmöglichen Tag an dem man Ausschreibungsunterlagen abholen kann
. NOV: mit dem Tag der Absendung der Einladung
Ende:
. mit dem Zeitpunkt, bis zu dem die Angebote spätestens eingereicht sein müssen
Dauer:
. OV: mindestens 4 Wochen
. NOV: mindestens 3 Wochen
b) Bieter: kann durch eine zusätzliche, rechtsgültig ungefertigte Erklärung sein Angebot
ändern, ergänzen oder zurücktreten
Auftraggeber: kann Angebotsfrist verlängern
(?)
c) schriftlich bekanntzugeben oder wenn dies nicht möglich so wie Ausschreibung bekannt
machen; durch den Ausschreibungsaussteller ; wenn Berichtigung auf die Erstellung der Angebote wesentlichen Einfluß hat
d) Beginn: mit dem Ablauf der Angebotsfrist
Dauer: Zeitraum, innerhalb dessen die Erteilung des Zuschlages vorgesehen ist
Ende: spätestens nach 3 Monaten
e) Bieter: ist an Angebot gebunden (d.h. er darf es weder ändern noch zurückziehen)
Auftraggeber: ?
3.5 Das Angebot
a) an die Form der Ausschreibung
b) - in der Ausschreibung muß die Möglichkeit von Teilangeboten vorgesehen worden sein
- muß gleiche qualitative Leistung sicherstellen
- kann sich auf Gesamtleistung, Teile oder auf die rechtlichen Bedingungen beziehen
c) - Firma
- Erklärung des Bieter
- Bekanntgabe der wesentlichen Teilleistungen
- Nachweis Vadium
- Preise
- Bei veränderlichen Preisen die erforderlichen Angaben
- Datum und Unterschirft
d) In einem verschlossenem Umschlag (mit vorgeschriebenem Kennwort) innerhalb der Angebotsfrist einreichen
3.6 Das Zuschlagsverfahren
a) In Reihenfolge des Einlangens in ein Verzeichnis eintragen
Sind so zu verwahren, daß sie für Unbefugte unzugänglich sind
b) Öffnung hat durch eine Kommission zu erfolgen (mindestens 2 sachkundige Vertreter), Bieter können ebenfalls an Öffnung teilnehmen
Infos: Name und Geschäftssitz des Bieters, Gesamtpreis, ...
c) - Angebot rechnerisch richtig
- Angemessenheit der Preise
- Vollständigkeit, Formrichtigkeit
- Besitzen Subunternehmer entsprechende technische und wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit
d) ?
e) - Angebote von Bietern, deren Zuverläßlichkeit nicht gegeben ist
- Angebote von Bietern, die vom Wettbewerb ausgeschlossen sind
- Angebote, bei denen Bieter keine Preise angibt
- Verspätet eingebrachtes Angebot
- Angebote von Bietern, die mit anderen Bietern für den Auftraggeber nachteilige Abreden getroffen haben
f) ?
g) ?
h) Das Verfahren endet mit dem Zustandekommen des Leistungsvertrages oder mit dem Widerruf der Ausschreibung
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