Bisher Geschäftsvorfälle ohne Umsatzsteuer (USt.). Nur Einführung der USt.
Einkäufe und Verkäufe eines Unternehmens sind mit USt. belastet.
Waren bzw. Produkte durchlaufen bis zum Endverbraucher i.d.R. mehrere Unternehmensstufen. Auf jeder Stufe erhöht sich (i.d.R.) der Preis aufgrund von Kosten und Gewinn und damit die USt. Es entsteht ein Mehrwert (deshalb wird USt auch als Mehrwertsteuer bezeichnet).
Der einzelne Unternehmer führt jedoch nur die USt an das Finanzamt ab, die auf den von ihm geschaffenen Mehrwert entfällt. Vgl. Schema.
USt-Sätze ( vgl. § 12 Abs. 1, 2 UStG):
- Allg. Steuersatz: 16% (seit 01.04.1998)
- Ermäßigte Steuersatz für bestimme Umsätze (z.B. Lebensmittel, Bücher): 7%
Beim Einkauf anfallende USt nennt man Vorsteuer. Sie stellt Forderungen gegen Finanzamt dar.
Beim Verkauf anfallende USt nennt man Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer. Sie stellt Verbindlichkeit gegenüber Finanzamt dar.
Die insgesamt an das Finanzamt zu zahlende USt-Schuld nennt man Zahllast:
Umsatzsteuer
-Vorsteuer
Umsatzsteuerschuld (=Zahllast)
Ein Vorsteuerüberhang (Vorsteuer > USt) wird vom Finanzamt erstattet.
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