Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt (2004 sind es 1206 Delegierte), seine Amtszeit dauert fünf Jahre, Art. 54 Abs. 1 und 2 GG. Die Bundesversammlung besteht zur Hälfte aus allen Abgeordneten des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Vertretern der Länder, die durch Verhältniswahl bestimmt werden. Der Präsident kann nur einmal wiedergewählt werden. Wählbar ist jeder Deutsche, der das 40.
Lebensjahr vollendet hat. Er darf weder der Bundesregierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören, Art. 54 Abs. 1 GG. Er darf während seiner Amtszeit keinen Beruf und kein Gewerbe ausüben.
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