3.1 EZB-Direktorium
Das EZB-Direktorium setzt sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsident und 4 weiteren Mitgliedern zusammen und wird alle 8 Jahre gewählt, wobei eine Wiederwahl ausgeschlossen ist. Daraus resultiert, dass nicht alle EU-Staaten im Direktorium vertreten sein können. Die Mitglieder werden von den Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten auf Empfehlung der Finanz- und Wirtschaftsminister gewählt. Es kümmert sich um die Durchführung der Beschlüsse des EZB-Rates und gibt dazu nötige Anweisungen an die Nationalen Zentralbanken weiter, die die Beschlüsse umsetzen müssen.
Deutsches Mitglied im Direktorium ist Otmar Issing.
3.2 EZB-Rat
Dem EZB-Rat gehören alle Mitglieder des Direktoriums und zusätzlich alle Präsidenten der Nationalen Zentralbanken der Euro-Mitgliedsstaaten (momentan 12) an. Er ist das oberste Beschlussorgan der EZB und trifft Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Er legt die Richtlinien der Geldpolitik fest und tagt in der Regel alle 14 Tage.
3.3 Erweiterter Rat der EZB
Der erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der Nationalen Notenbankpräsidenten aller EU-Staaten. Im Erweiterten Rat werden unter anderem die Notenbankpräsidenten der Staaten ohne Euro (z. B. Großbritannien) offiziell über die Beschlüsse des EZB-Rates informiert, er wirkt bei der Erhebung statistischer Daten mit, und es wird über die Aufnahme weiterer Länder in die Währungsunion beraten. Der Rat tritt in der Regel einmal pro Quartal zusammen.
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