Wenn man arbeitslos ist, kann einem das Arbeitsamt unter bestimmten Voraussetzungen helfen, eine neue Stelle zu finden. Das gilt teilweise auch dann, wenn man zwar noch nicht arbeitslos, aber unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Das Arbeitsamt
- zahlt Zuschüsse zu Bewerbungskosten ( innerhalb von 6 Monaten nicht mehr als 200 DM )
- gewährt Zuschüsse oder Darlehen für Reise- oder Umzugskosten, wenn die neue Stelle
auswärts liegt ( dazu gehören die Kosten für notwendige Fahrten, Verpflegung und
Übernachtungen sowie für den zweckmäßigsten Transport des Umzugsgutes ), übernimmt
die Kosten für eine notwendige Arbeitsausrüstung als Darlehen oder Zuschuß ( für
Arbeitskleidung bis zu 300 DM, für Arbeitsgerät höchstens 500 DM )
- zahlt bis zu einem Jahr lang eine Trennungsbeihilfe bei Familientrennung, wobei sich die
Höhe nach dem Bruttoarbeitsentgeld richtet
- gewährt in besonderen Härtefällen eine Überbrückungsbeihilfe für den Zeitraum bis zur
ersten Lohn- oder Gehaltszahlung als Darlehen oder Zuschuß ( höchstens für einen Monat bis
zu 1.000 DM )
- zahlt für maximal zwei Jahre eine Eingliederungsbeihilfe an Arbeitgeber, die schwer
vermittelbare Arbeitslose beruflich eingliedern, wobei die Höhe höchstens 50 Prozent des
Arbeitsentgelts beträgt und sich danach richtet, wie schwer die vermittlungshemmenden
Wettbewerbseinschränkungen des Arbeitnehmers sind ( wird der Zuschuß für mehr als 6
Monate gewährt, soll er danach um mindestens 10 Prozent vermindert werden ).
Ein Teil dieser Leistungen kann auch zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses gewährt werden.
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