Seit seiner Gründung durch den EG-Vertrag 1967 tagt der Ministerrat (eigentlich: Rat der Europäischen Union) dreimal jährlich in den Monaten April, Juni und Oktober. Der Rat besteht aus den jeweils für ein Sachgebiet zuständigen Ministern der einzelnen Mitgliedsstaaten. Den Ratspräsidenten stellt das Land, das für ein halbes Jahr den EU-Vorsitz innehat. Der Ministerrat ist das wichtigste gesetzgebende Organ der EU. Gesetzesentwürfe der Kommission werden auf den Treffen des Rates unterzeichnet und auf diese Weise angenommen - oder wieder verworfen. Der Rat hat also eine entscheidende Schlüsselstellung innerhalb der EU: Mit seinen Beschlüssen sorgt er für eine Abstimmung der nationalen Politiken in den unterschiedlichsten Bereichen.
Schließt auch internationale Abkommen mit andern Staaten und internationale Organisationen.
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