Am 01.07.1948 wurden die obersten Repräsentanten der westdeutschen Politik -also die neun Ministerpräsidenten und die zwei Bürgermeister von Hamburg und Bremen- von den Alliiertenmächten nach Frankfurt bestellt, wo sie dann die "Frankfurter Dokumente" überreicht bekamen. Die Alliierten hatten diese auf den Londoner Konferenzen erstellt und bereits am 7.06. erste Punkte daraus veröffentlicht. Der volle Inhalt dieser drei Dokumente war erstens der Auftrag, eine Versammlung zur Verfassungsausarbeitung einzuberufen. Das zweite enthielt Auflagen zur Neugliederung der Länder und das dritte Dokument bezog sich auf die Grundzüge des Besatzungsstatus, es sagte aus, dass der Besatzungsstatus mit der Gründung eines deutschen Staates durchaus nicht zu Ende sei, sondern nur juristisch neu definiert wird. (Die Besatzungsmächte blieben dann auch noch bis Mai 1955 auf dem Petersberg in Bonn durch die Alliierte Hohe Kommision vertreten, die die Souveränitätsrechte verwaltete. Dies war allerdings kein Besatzungsregime mehr sondern nur eine zurückhaltend ausgeübte Kontrolle.)
Die oben genannten Vertreter wollten jedoch keine Volksabstimmung über einen Verfassungsentwurf, sondern sie wollten ein von den Landtagen gewähltes Gremium zur Ausarbeitung eines Entwurfes, in welchem auf jeden Fall deutlich gemacht werden sollte, dass der Staat auf der Fläche der drei Westzonen ein Provisorium sei und eine endgültige Verfassung erst nach Wiedervereinigung geschrieben werden kann. Als Kompromiss sahen sie es dann an, dass ein Experten Kollegium, bestehend aus den Vertretern der 11 Länder, einen Gesetzesentwurf gestalten sollten.
Am 26. Juli begannen dann die Verhandlungen mit den Alliierten. Durch geschickte Taktik wurde das Experten Kollegium durchgesetzt, obwohl es nicht ganz den Vorstellungen der Besatzern entsprach.
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