Das oberste Organ ist der Nordatlantikrat. Er ist das höchste zivile Beschlußgremium und Schaltzentrale der Konsultationen. Die Mitgliedstaaten sind durch Ständige Vertretung (Botschafter) am Sitz des NATO-Rates in Brüssel präsent. Regierungschefs und zuständige Außen- bzw. Verteidigungsminister tagen bei Bedarf. Einstimmige Entscheidung binden jeden Mitgliedstaat.
Der Ausschuß der Verteidigungsplanung entspricht organisatorisch dem Nordatlantikrat. Es sind jedoch nur die an der militärischen Integration beteiligten Staaten durch ihre Verteidigungsminister vertreten.
Der Verteidigungsausschuß ist das höchste militärische Beratungsgremium für den Nordatlantikrat und den Ausschuß der Verteidigungsplanung, bestehend aus den Stabschefs der Mitgliedstaaten (außer Frankreich und Island). Er tagt halbjährlich; seine Exekutive ist der Internationale Militärstab.
Die Nukleare Planungsgruppe der Verteidigungsminister beschließt die strategischen Nuklearwaffen und die Stationierungsorte, Abrüstungsmaßnahmen und Modernisierung. Frankreich ist nicht enthalten.
Oberkommandos:
Die für Krisen und bewaffnete Auseinandersetzungen der NATO zur Verfügung gestellten Streitkräfte sind bereits im Frieden in unterschiedlichem Umfang integriert. Sie werden durch 3 Oberkommandos - Saceur (Europa), Saclant (Atlantik) und Cinchan (Ärmelkanal) - geführt, denen zusammen über 50 weitere präsente NATO-Stäbe unterstehen. Jedes der drei Oberkommandos verfügt über eine Eingreifgruppe zur Krisenbewältigung aus Kräften möglichst vieler Nationen.
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