Ein Allerweltsbegriff: Er umfasst die Reservierung internationaler Flugtickets, wobei ein Land einem anderen eine Leistung erbringt; den Tourismus, wo ein Land den Bürgern anderer Länder Leistungen erbringt; Bankgeschäfte, wo eine Bank Kunden aus anderen Ländern bedient; Beratungsdienste, Mode oder Popmusik, wo Bürger eines Landes in einem anderen Land Leistungen erbringen. Vor der Uruguay-Runde unterlagen derartige Leistungen höcht unterschiedlichen nationalen Bestimmungen. Heute sind die Regierungen verpflichtet, einheimischen und ausländischen Anbietern die gleichen Bedingungen zu gewähren. Allgemein gilt auch, dass einem ausländischen Unternehmen keine Vorzugsbehandlungen gegenüber anderen eingeräumt werden sollte. Damit wird erstmals ein breites Spektrum an Bank- Wertpapier- und Versicherungsgeschäften internationalen Regeln unterstellt.
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