Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft (juristische Person), deren Gesellschafter nur mit ihrer Einlage
haften. Sie kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine Person (Ein-Mann-GmbH) oder
mehrere Personen errichtet werden.
Gründungsvoraussetzung für die GmbH
Nach dem GmbH-Gesetz sind folgende Gründungsvoraussetzungen zu erfüllen:
das Stammkapital muss mindestens 25.000,00 € betragen,
die Stammeinlage muss mindestens 250,00 € betragen,
der Gesellschaftsvertrag ist notariell zu beurkunden,
Die Gründung muss ins Handelsregister (Abteilung B) eingetragen werden (die Eintragung kann erst
dann erfolgen, wenn auf das Stammkapital mindestens 25.000,00 DM eingezahlt sind, entweder als
Geld- oder Sacheinlage).
Rechte und Pflichten der Gesellschafter der GmbH
Recht auf Anteil am Gewinn (nach der gesetzlichen Regelung lt. GmbH-Gesetz Verteilung im
Verhältnis der Geschäftsanteile, falls in der Satzung nichts anderes vereinbart ist),
Stimmrecht in der Gesellschaftsversammlung (Abstimmung nach Geschäftsanteilen),
Zu den Pflichten der Gesellschafter zählen.
Einlagepflicht,
beschränkte Haftpflicht,
Verlustbeteiligung,
Nachschusspflicht, falls die Satzung dies vorsieht.
die Organe der GmbH und deren Aufgaben
Organe der GmbH sind Geschäftsführer, Aufsichtsrat und Gesellschaftsversammlung.
Aufgaben der/des Geschäftsführer(s) sind:
Geschäftsführung (nach innen),
Vertretung (nach außen).
Aufgaben des Aufsichtsrats sind:
Überwachung der Geschäftsführung,
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts,
Bericht darüber an die Gesellschaftsversammlung.
Ein Aufsichtsrat ist nur für Gesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern gesetzlich vorgeschrieben.
Aufgaben der Gesellschaftsversammlung sind:
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses,
Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern,
Überwachung der Geschäftsführung,
Bestellung von Prokuristen und Generalhandlungsbevollmächtigten.
Gründe für die GmbH
Die GmbH bietet folgende Vorteile:
die elastische Unternehmensführung einer Personengesellschaft,
die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen,
das geringe Stammkapital
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