ART DER KREDITLEISTUNG (SKIZZE 3)>
Der Kredit kann als Effektivkredit oder als Eventualkredit gewährt werden.
Bei Effektivkrediten kann die Kreditleistung aus Geld, Lieferung oder Leistungen bestehen.
Bei Eventualkrediten stellt der Kreditgeber zunächst nur seinen "guten Name" zur Verfügung:
- Bei der Bürgschaft haftet der Bürge für die Rückzahlungen eines Kredits, den ein anderer angenommen hat.
- Bei der Garantie haftet der Gatant mit einer bestimmten Geldsumme dafür, daß der Kreditnehmer eine bestimmte Leistung erbringt.
Der Unterschied zwischen der Garantie und Bürgschaft besteht darin, daß bei der Bürgschaft der Bürge genau dieselbe Leistung erbringen muß, die eigentlich der Kreditnehmer hätte erbringen sollen. Bei der Garantie haftet der Garant immer nur mit einer bestimmten Geldsumme ohne Rücksicht darauf, welche Leistung der Kreditnehmer hätte erbringen müssen.
Der Eventualkredit wird zu einem Effektivkredit, wenn der Kreditnehmer nicht leistet und der Garant bzw. Bürge für ihn leisten muß. Dann kann diese Leistung vom Kreditnehmer auch effektiv zurückgefordert werden.
KREDITGEBER (SKIZZE 4)
Kreditgeber können sein:
- Private Unternehmen.
o Lieferanten. Werden Güter "auf Ziel" verkauft, so spricht man von einem Lieferantenkredit. Im weiteren Sinne zählt man dazu auch Leistungen, wie Beratungen, Reparaturen etc., die gegen spätere Zahlung erbracht werden.
o Abnehmer. Sie können Kredite an ihre Lieferanten in Form von Anzahlungen oder Vorauszahlungen gewähren.
o Kreditinstitute (Banken, Sparkassen). Sie gewähren Kredite in vielfältiger Form. Die Kreditleistung erfolt sowohl in Geld als auch in Form von Eventualkrediten.
- Private. Selbstverständlich liegt auch ein Kredit vor, wenn Privatpersonen Geld gegen spätere Rückzahlungen zur Verfügung stellen oder für die Rückzahlung eines Effektivkredites haften.
- Öffentlich-rechtliche Körperschaften (Bund,Länder). Sie gewähren vor allem Kredite für volkswirtschaftlich wichtige bzw. sozial gerechtfertigte Zwecke.
KREDITNEHMER (SKIZZE 5)
Als Kreditnehmer treten auf:
- Private Unternehmen. Sie nehmen den Kredit auf, um ihr Unternehmensziel besser erreichen zu können.
- Öffentlich-rechtliche Körperschaften. Vor allem Bund, Länder und Gemeinden sind wichtige Kreditnehmer. Zur Erfüllung von Gemeinschaftsbedürfnissen, wie Krankenhaus-, Schul- und Straßenbau, werden umfangreiche Mittel benötigt, die aus den laufenden Einnahmen nicht aufgebracht werden können.
- Haushalte. Ein immer größerer Anteil aller Kredite geht an private Haushalte. Vor allem langfristige Konsumgüter (Autos) sowie die Anschaffung und Modernisierung von Wohnraum werden durch Kredite finanziert.
VERWENDUNGSZWECK (SKIZZE 7)
Im Bereich der gewerblichen Kreditnehmer und im Bereich der öffentlich-rechtlichen Körperschaften kann der Kredit dienen zur Finanzierung von:
- Investitionen, d. h. zur Finanzierung der Beschaffung von Anlagevermögen aller Art.
- Betriebsmitteln, d. h. zur Finanzierung des Lagerbestandes an Handelswaren, Roh- u. Halbfabrikaten, Fertigprodukten etc. sowie zur Finanzierung des Zahlungsmittelbedarfes für die laufenden Aufwendungen, wie Löhne, Miete, Steuern etc.
- Überbrückung kurzfristiger Engpässe. Zum Beispiel zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten in Folge von Zahlungsrückständen der Abnehmer, zur Finanzierung einzelner Großaufträge mit längerem Zahlungsziel etc.
- Konsum. Werden Kredite an private Haushalte gewährt, so gelten sie als Konsumkredite.
ART DER INANSPRUCHNAHME (SKIZZE 6)
Grundsätzlich ist zwischen Krediten zu unterscheiden, die einmalig und die mehrmalig in Anspruch genommen werden können.
- einmalig. Dürfen Kredite laut Kreditvertrag nur einmal in Anspruch genommen werden (Darlehen), so sind sie nach Inanspruchnahme der gesamten Kreditsumme entweder auf einmal am Ende der Laufzeit oder in Raten während der Laufzeit zurückzuzahlen. Einmal zurückgezahlte Beträge können nicht mehr beansprucht werden.
- roulierend. Bei roulierenden Krediten wird ein Kreditrahmen vereinbart, bis zu dessen Höhe Beträge während der Laufzeit des Kredites immer beansprucht werden können. Das heißt, wurde der Kredit bereits teilweise zurückgezahlt, so kann die zurückgezahlte Summe bei Bedarf neuerlich abgehoben werden. Die wichtigste Form des roulierenden Kredits ist der "Kontokorrentkredit" (Kredit in laufender Rechnung).
KREDITDAUER (SKIZZE 8)
Formal kann man in kurzfristige, mittelfristige und langfristige Kredite unterscheiden. Die Abgrenzung ist nicht genau festzulegen.
ART DER SICHERSTELLUNG (SKIZZE 9)
Die Sicherstellung kann erfolgen:
- überwiegend personell, d. h., der Kreditgeber vertraut auf den Zahlungswillen und die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers oder dritter Personen.
- real, d. h., der Kreditgeber erhält eine Sicherstellung in Form von beweglichen Gütern oder Grundstücken.
Eine genaue Abgrenzung ist nicht durchzuführen, da natürlich auch bei Personalkrediten häufig eine reale Sicherstellung vorliegt. Die haftenden Personen verfügen meist über Vermögen oder zumindest über ein bestimmtes Einkommen. Diese realen Sicherstellungen sind jedoch im Kaufvertrag nicht ausdrücklich angeführt.
- Blankokredite. Bei Personalkrediten im engeren Sinn wird überhaupt keine spezielle Sicherstellung vereinbart. Selbstverständlich haftet der Kreditnehmer mit seinem Vermögen und mit seinem gegenwärtigen und zukünftigen Einkommen.
Personalkredite im weiteren Sinn entstehen dadurch, daß dritte Personen am Kreditverhältnis beteiligt sind. Sie treten entweder dem Schuldverhältnis bei oder es werden Forderungsrechte, die der Kreditnehmer gegen dritte Personen besitzt, als Sicherstellung verwendet.
Bei all diesen Krediten haften die beteiligten Personen mit ihrem Vermögen bzw. Einkommen.
- Bürgschaftskredite. Die personale Sicherstellung wird durch den Schuldbeitritt einer oder mehrerer Personen erweitert. Der Bürge verpflichtet sich, für die Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen.
Der Bürge kann der Schuld in verschiedenen Formen beitreten:
o Ausfallbürgschaft: Die Bürgschaft wird nur für den Teil der Schuld geleistet, der vom Hauptschuldner trotz Ausnutzung sämtlicher Eintreibungsmethoden einschließlich Exekution nicht erlangt werden kann.
o Einfache und subsidiäre Bürgschaft: Der Gläubiger muß zunächst durch Mahnungen des Hauptschuldners versuchen, den Betrag einzutreiben. Gelingt dies nicht, kann er sich an den Bürgen wenden.
o Selbstschuldnerische oder solidarische Bürgschaft: Der Bürge verpflichtet sich als "Bürge und Zahler". Es steht dem Gläubiger frei, ob er zuerst den Hauptschuldner oder den Bürgen zur Leistung heranzieht. Trotzdem ist es üblich, den Schuldner zunächst außergerichtlich mehrmals zu mahnen, bevor man sich an den Bürgen wendet.
- Forderungszession. Der Kreditnehmer tritt zur Sicherstellung seines Kredites Forderungen gegen Dritte an den Kreditgeber ab. Ist dem Dritten diese Abtretung bekannt, spricht man von offener Abtretung, sonst von versteckter Abtretung (stille Zession). Auch in diesem Fall liegt eine personelle Sicherung vor, da auch die abgetreten Forderung nicht speziell sichergestellt ist.
- Wechseldiskont. Eine besonders gesicherte Forderung wird an die Bank abgetreten bzw. vor Fälligkeit von der Bank aufgekauft. Auch in diesem Fall haften die verpflichteten Personen mit ihrem Vermögen und ihrem Einkommen, es liegt demnach eine personelle Sicherstellung vor.
- Lombard-Kredite. Als Sicherstellung dienen bewegliche Güter, wie Waren oder Wertpapiere.
o Warenlombard. Gegenstände geringeren Umfangs können dem Kreditgeber direkt übergeben werden. Typisch für diese Art des Kredits sind die Kredite, die die sogenannten Pfandleihäuser an Private vergeben.
Sollen jedoch größere Warenmengen verpfändet werden, so ist eine körperliche Übergabe nicht möglich. In diesem Fall werden nur die Papiere übergeben, mit deren Hilfe über die Waren verfügt werden kann.
o Wertpapierlombard. Wertpapiere, wie Aktien oder Teilschuldverschreibungen, werden in der Regel dem Kreditgeber zur Sicherstellung übergeben.
- Hypothekarkredit. Bei Hypothekarkrediten erfolgt die Sicherstellung durch bebaute und unbebaute Grundstücke.
Da Grundstücke und Gebäude nicht beliebig übergeben werden können, ist ein besonderes Verfahren vorgesehen.Alle Gebäude und Grundstücke sind im sogenannten Grundbuch eingetragen. In dieses Grundbuch wird die Hypothek eingetragen. Das heißt es wird vermerkt, daß ein Pfandrecht an der Liegenschaft besteht. Es ist möglich, daß für ein Grundstück mehrere Hypotheken eingetragen werden, wenn der Wert des Grundstückes höher eingeschätzt wird als die gewährten Kredite.
- Sonderformen.
o Sicherungsübereignung. Bewegliche Sachen werden dem Kreditgeber übereignet, d.h. der Besitzer kann weiterhin die Sachen benutzen.
o Eigentumsvorbehalt. Die verkaufte Sache bleibt für die Kreditdauer im Eigentum des Verkäufers. Auch beim Eigentumsvorbehalt kann die Sache vom Besitzer (Käufer) genutzt werden un dient trotzdem als Sicherstellung des Kredits.
KREDITKOSTEN (SKIZZE 10)
Kreditosten bestehen aus Beschaffungskosten und laufenden Kosten.
Zu den Beschaffungskosten gehören:
- Zoll, Transport, Transportversicherung,...
Zu den laufenden Kosten gehören:
- Zinsen. Sie werden üblicherweise in Prozent pro Jahr von jeweils geschuldeten Summe angegeben.
- Provisipon.
- Gebühren. Sind Kosten die neben den Zinsen noch als Kreditkosten anfallen. Früher war es oft der Fall, daß keine eindeutigen Angaben über die Kreditkosten gemacht wurden und so war es oft, daß ein niedriger Zinsatz angegeben wurde, jedoch die Provisionen und Gebühren vollkommen verschwiegen wurden.
LEASINDFINANZIERUNG
Unter Leasing versteht man die Vermietung von Investitionsgütern durch eine Leasinggesellschaft. Das heißt, die Leasinggesellschaft erwirbt auf Wunsch des Leasingsnehmers ein Investitionsgut und vermietet dieses dann dem Leasingnehmer.
Es handelt sich somit rechtlich um keinen Kredit, sondern um einen Mietvertrag. Leasingverträge scheinen somit in der Bilanz nicht als Fremdkapital auf.
Leasingverträge werden folgendermaßen abgewickelt (Skizze 11):
Zuerst einigen sich Nutzer und Hersteller über die Art der benötigten Investitionsgüter und erst anschließend wird an eine Leasinggesellschaft herangetreten, die das Geschäft finanzieren soll. Die Leasinggesellschaft erwirbt nun das Investitionsgut vom Verkäufer und vermietet es längerfritig an den Nutzer.
Ein solcher Mietvertrag kann unterschiedlich gestaltet werden:
- Mit oder ohne Kaufoption. Das heißt, dem Mieter kann des Recht eingeräumt werden , das Mietobjekt nach Ende der Vertragszeit zu einem bereits im Vertrag festgesetzten Preis zu erwerben. Selbst bei Verträgen, die eine solche Klausel nich aufweisen, können die Objekte erstanden werden.
- Mit oder ohne Verlängerungsmöglichkeiten. Das heißt. der Mieter kann nach Ablauf der Mietdauer bestimmen, ob er den Mietvertrag verlänger will.
- Mit oder ohne Kündigungsrecht. Das heißt, dem Mieter wird das Recht eingeräumt den Vertrag nach einer gewissen mindesdauer zu kündigen, was für den Vermieter ein großes Risiko darstellt.
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