29.1 Personalbedarfsplanung:/
Der Bedarf ergibt sich zunächst aus der Zahl und der jeweiligen Qualifikation der Arbeitskräfte, die zur Erfüllung der Unternehmensaufgaben für einen bestimmten Zeitraum benötigt werden. Die während des Planungszeitraumes zu erwartende Veränderungen im Personalbestand sind zu einem geringen Teil (z.B.: Peonsionierung) genau erfaßbar und zum größeren Teil (z.B.: Kündigung, Tod) anhand der Erfahrungswerte feststellbar.
29.2 Personalbeschaffungsplanung:
Die Aufgabe der Personalbeschaffung ist es, das Unternehmen zum richtigen Zeitpunkt mit ausreichend qualifizierten Mitarbeitern zu Versorgen.
Die Personalbeschaffung kann auf zwei grundsätzlichen Wegen (intern und extern) erfolgen.
Die Möglichkeiten der internen Personalbeschaffung sind:
- Um- und Versetzung von Mitarbeitern
- Übernahme von Auszubildenden
- Beförderung von Mitarbeitern
Vorraussetzung für die interne Personalbeschaffung ist die Kenntnis der Qualifikation jedes einzelnen Mitarbeiters.
Die Möglichkeiten der externen Personalbeschaffung sind:
- Auslagerung von Aufgaben auf andere Unternehmen
- Nutzung von Personalzeitunternehmen
- Neueinstellungen
Bei Neueinstellungen bieten sich folgende Möglichkeiten:
- Abgänger der verschiedenen Schultypen
- Arbeitslos gemeldete
- Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte
29.3 Personaleinsatzplanung:
Aus der Reihe von Vorraussetzungen für eine wirksame Personalplanung ist die Gesamtplanung an erster Stelle zu nennen. Wo sie fehlt, wesentliche Bereiche ausläßt oder sich nur auf kurzfristige Überlegungen beschränkt, kann auch die Personalplanung nur einem Teil ihrer Aufgaben gerecht werden. Eine gut funktionierende Information und Kommunikation zwischen den einzelnen Bereichen des Unternehmens ist eine zweite Vorraussetzung.
29.4 Personalentwicklungsplanung:
Während ein quantitativer Mehrbedarf regelmäßig zu einer Planung der Personalbeschaffung führen wird, lassen sich die aus dem Plan ergebenden Veränderungen des Personalbestandes in qualitativer Hinsicht sowohl durch außer- als auch durch innerbetriebliche Personalbeschaffung decken. Der Ausbildungsplan hängt deshalb eng mit dem Bedarfsplan zusammen.
29.5 Personalkostenplanung:
Bei der Kostenplanung auf dem Personalsektor sind für einen bestimmten Zeitraum nicht nur die quantitative und qualitative Entwicklung des Personalbestandes, die vorraussichtliche Entwicklung der Tariflöhne und -gehälter und der Arbeitszeit zu berücksichtigen, sondern ebenso bevorstehende Gesetzesänderung, die sich auf die Personalkosten auswirken.
|