Bundesrepublik Deutschland
Die Staatsorgane der BRD
Der Gang der Gesetzgebung
Gruppenarbeit
Das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus 16 aus Richtern. Diese 16 Richter werden jeweils zur Hälfte von dem Bundestag und Bundesrat gewählt.
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste bzw. oberste Gericht, der Bundesrepublik Deutschland. Auf Antrag werden alle Streitfälle, die sich aus der Auslegung des Grundgesetzes ergeben entschieden. Die Amtszeit jedes Richters beträgt 12 Jahre.
Landesparlament
Bestehend aus 120 Sitzen -> 70 Politiker kommen durch ein Direktmandat in den Landtag
Sie werden durch eine einfache Mehrheit gewählt.
-> 50 Politiker kommen durch ein Zweitmandat in den Landtag
Bundesversammlung
Mitglieder vom Bundestag Mitglieder vom Landtag
(598) (598)
Wahl des Bundespräsidenten alle 5 Jahre
Nicht die Bürger wählen den Präsidenten sondern die von den Bürgern gewählten Vertreter (Mitglied der Bundesversammlung) wählen den Bundespräsidenten.
Der Bundespräsident
- Staatsoberhaupt der BRD
- wird alle 5 Jahre von der Bundesversammlung gewählt
- besitzt nur wenig politische Macht
Aufgaben des Bundespräsidenten
- völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik
- Vorschlag, Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers (nach entsprechender Entscheidung des Bundestage)
- Ausfertigung und Verkündung der Gesetze
- Ernennung und Entlassung der Minister (auf Vorschlag des Kanzler)
Der Bundeskanzler
- durch den Bundestag gewählt auf 4 Jahre
- bestimmt die Richtlinien der Politik
- trägt alle Verantwortung
- im Kriegst -und Verteidigungsfall übernimmt er die Pflichten des Verteidigungsministers
- Er kann die Vertrauensfrage stellen
Die Bundesregierung
- besteht aus dem Bundeskanzler und den Ministern
- ausführende Gewalt (Exekutive)
- Ist für die Verwirklichung der vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetze verantwortlich und kontrolliert deren Einhaltung
- Lösungsvorschläge für Probleme geben (Gesetzesvorschläge)
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