Der Bundeskanzler, Leiter der Bundesregierung, wird vom Bundestag gewählt. Bei der Wahl müssen mehr als die Hälfte aller Mitglieder des Bundestages für einen Kandidaten stimmen, die absolute Mehrheit muss erreicht werden.
Der Kandidat wird vom Bundespräsidenten vorgeschlagen. Erreicht der vorgeschlagene Kandidat nicht die absolute Mehrheit,erfolgt ein zweiter Wahlgang. Im zweiten Wahlgang, der binnen 14 Tagen stattfinden muss, kann der Bundestag, wiederum mit der absoluten Mehrheit, auch einem von ihm selbst vorgeschlagenem Kandidaten wählen. Ist auch diese Wahl erfolglos, so findet unverzüglich ein dritter Wahlgang statt. In der dritten Wahl ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Auf diese Weise kann also ein Kanzlerkandidat mit weniger als die Hälfte der Stimmen aller Bundestagsabgeordneten gewählt werden.
Bei Antritt seines Amtes leistet der Bundeskanzler einen Amtseid. Die Amtszeit beträgt in der Regel 4 Jahre. Sie beginnt mit der Ernennung und endet, wenn ein neuer Bundestag nach einer neuen Bundestagswahl zusammentritt. Die Amtszeit kann auch durch freiwilligen Rücktritt, durch Tod oder durch ein konstruktives Misstrauensvotum des Bundestages enden. Der Stellvertreter des Bundeskanzlers wird Vizekanzler genannt, er ist einer der Bundesminister.
Der Bundeskanzler ist dafür verantwortlich, dass die Richtlinien der Politik eingehalten werden. Auch muss er ständig von den Bundesministern über Vorhaben und Maßnahmen in ihren Arbeitsbereichen unterrichtet werden und hat allein das Recht, dem Bundespräsidenten Kenntnis über das zu geben, was die Bundesregierung tut oder zu tun beabsichtigt. Im Kriegsfall zeigt sich die Verantwortung des Kanzlers darin, dass er den Oberbefehl über die Streitkräfte der Bundesrepublik übernimmt.
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