- Die EMAS-Verordnung ist in der gesamten EU und in den EWR-Mitgliedsstaaten gültig. In den Bundesministerien für Umwelt ist es in den diversen Ländern ist es generell ein Anliegen, die Beteiligung der Unternehmen zu verstärken.
- Sie ist für gewerbliche Unternehmen vorgesehen sowie für Erzeuger von Strom, Gas, Dampf und Heißwasser, Recyclingunternehmen und Betriebe die mit Handhabung, Beseitigung oder Endlagerung von Abfällen zutun haben.
- Es existieren bereits Zukunftspläne für eine Erweiterung der teilnahmeberechtigten Sektoren in der EMAS-Verordnung, zum Beispiel sollen nichtproduzierende Unternehmen wie Dienstleistungsbetriebe darin aufgenommen werden. In Österreich ist diese Ausweitung bereits im Oktober 1996 erfolgt. Jedoch mußten vorher nötige Voraussetzungen dafür erarbeitetet und ein entsprechender Verordnungsentwurf vom Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie gestaltet werden.
- Öffentliche Hand: Auch der öffentliche Sektor muß Umweltpolitik betreiben, da er von der Größe her mit dem Handels- und Dienstleistungssektor verglichen werden kann (große Grundstücke, Werkstätten, Gebäude, Fuhrpark). Dementsprechend soll die öffentl. Hand auch an den EMAS Zertifizierungen beteiligt sein ("Öffi-Öko-Audit").
- Es kann vorkommen, daß ein Standort die vorgeschriebenen Auflagen nicht erfüllt, so kommt es zur Streichung des Unternehmens aus dem Verzeichnis.
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