Mit dem Versuch, die Prinzipien der Volkssouveränität und Gewaltenteilung unter dem Einfluß der Aufklärung mit der Exekutivgewalt des Königs in Übereinstimmung zu bringen, schlug die Verfassung von 1791 einen Mittelweg ein. Der König wurde einfaches Mitglied der Nationalversammlung, erhielt jedoch ein suspensives (aufschiebendes) Veto.