Umtausch von Schilling in EURO nach dem 30. Juni 2002:
Wer nach der Übergangsphase im Jahr 2002, in der beide Währungen gültig
sind, noch Bargeld in Schilling besitzt, erbt oder geschenkt bekommt, kann
dieses noch mindestens 20 Jahre lang bei der OeNB zu jenem fixen
Umrechnungskurs, der Anfang 1999 festgelegt wurde, in EURO umtauschen. Es
besteht durch diese Regelung also keine Gefahr, dass der alte Schilling
plötzlich weniger wert ist.
Gleiches gilt auch für Silbermünzen, die einen Nominalwert in Schilling
haben. Auch sie können in diesem Zeitraum von mindestens 20 Jahren bei der
Nationalbank in EURO umgetauscht werden.
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