2.1 Begriff und Wiener Börse /
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Aktien werden an der Börse gehandelt. Unter Börse versteht man in allgemeinen die regelmäßig an einem Ort zu einer bestimmten zeit stattfindenden Zusammenkunft von Kaufleuten zum Abschluss von Handelsgeschäften. Die verwertbaren Güter, die gehandelt werden, sind nicht gleichzeitig zur Stelle und werden auch nicht gleichzeitig bezahlt.
In Österreich ist kein Börsenzwang, weshalb der Großteil des Wertpapierhandels auch über Kreditinstitute abgewickelt wird. Die Börsenzeit beginnt in Wien mit dem Gong-Schlag um 9.30 Uhr und endet um 14.00 Uhr. Manchmal kann sie jedoch auch verlängert werden. Seit Juni 1996 wird der Kassamarkt der Wiener Börse schrittweise auf Computerhandel umgestellt. Das speziell dafür entwickelte System nennt sich EQOS und bringt einige Änderungen mit sich wie zB. Änderung der Kursschwankungsgrenze, Verlängerung der ultimogültigen Order auf Ende des Folgemonats.
2.2 Personen an der Wiener Börse
Die an der Börse tätigen Personen ist einerseits der Sensal, welcher hauptsächlich für alle amtlich notierten Wertpapiere zuständig ist. Nach erfolgreich bestandener Börsensalprüfung und Vereidigung durch den Landeshauptmann, übernehmen sie die Vermittlung der an sie herangebrachten Geschäfte. Sie besitzen jedoch kein Selbsteintrittsrecht, welches bedeutet, dass sie keine Börsengeschäfte für eigene Rechnung abschließen dürfen. Als Entlohnung erhalten sie eine Maklergebühr auch Sensarie od. Courtage. Andererseits gibt es den freien Makler, dem die Kursfestsetzung im geregelten Freiverkehr unterliegt. Sie verfügen über ein Selbsteintrittsrecht und können dadurch Geschäfte sowohl für fremde als auch für eigene Rechnung vermitteln und durchführen.
2.3 Wie die Börse funktioniert
Aktien können nur unter Einschaltung eines Kreditinstituts gehandelt werden. Zunächst muss man einer Bank den Auftrag erteilen, für sich die betreffenden Wertpapiere zu kaufen oder verkaufen. Das Geldinstitut besorgt/verkauft die Wertpapiere. Soweit dies über die Börse erfolgt, sammeln die Sensale alle Kauf- und Verkaufsaufträge amtlich notierter Aktien. Sie sind stets bemüht Angebot und Nachfrage auszugleichen, damit der Umsatz besonders groß ist.
Zu bestimmten Zeiten während der Börsensitzung werden die Einheitskurse (=Kassakurse) festgelegt. Dieser Kassakurs ist jener Preis, der für sofort gehandelte Wertpapiere zu zahlen ist.
Daneben gibt es auch noch variable Notierungen (=Fließhandel). Dies sind mehrere der Höhe nach voneinander abweichende Aktienkurse für ein Wertpapier im Rahmen der Börsensitzung.
2.4 Zulassung von Wertpapieren
Bevor Aktien zum Börsenhandel zugelassen werden, muss die Aktiengesellschaft umfangreiche Unterlagen über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen (Bilanz, Handelsregisterauszug,.).
Der "Amtliche Börsenhandel" ist das Kernstück des Aktiengeschäftes. Der Antrag auf Zulassung eines Wertpapiers ist bei der Wiener Börsenkammer von der Gesellschaft schriftlich einzubringen und von einer Bank, die Mitglieder der Wiener Börse ist, mitzufertigen. Dem Antrag ist ein Prospekt anzuschließen, in dem umfassende Angaben über die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft und deren Entwicklungsaussichten sowie über seine rechtliche Stellung enthalten muss. Der Exekutivausschuss entscheidet über die Zulassung.
Beim "Geregelten Freiverkehr" unterliegt die Zulassung weniger strengen Kriterien. Normalerweise notieren dabei Aktien kleinerer Unternehmungen.
Der "Sonstige Handel" ist das 3. Segment der Wiener Börse, das keine strengen formalen Zulassungskriterien an die Aktiengesellschaft stellt.
Der "Telefonhandel" ist ein außerbörslicher Handel, der vorwiegend als Markt für ausländische Aktien dient.
2.5 Börsenkurs
In der Regel wird täglich nach Angebot und Nachfrage ein Kurs festgestellt. Er orientiert sich nach der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, an den allgemeinen wirtschaftlichen sowie politischen Rahmenbedingungen jedoch auch Stimmungen, Meinungen, usw. Können die Kursentwicklung und damit den Ertrag der Investition beeinflussen. Kursfestsetzung erfolgt durch den Vorstand der Börse. Die Makler vermerken in ihren Auftragsbüchern alle von den Banken für ihre Kunden aufgegebenen Aufträge und setzen danach den Kurs amtlich fest > Notierung
Kurswert ist der sich aufgrund des Börsenkurs ergebende Wert eines Wertpapiers. Bei Notierung in Stück ist der Kurs dem Kurswert gleich, wenn jedoch die Notierung in Prozenten des Nominal- bzw. Nennwertes erfolgt, so errechnet man den Kurswert: Nominalwert x Kurs durch 100
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