Die GmbH ist jurP. Nach dem Trennungsprinzip bedeutet dies, daß sie selbst Trägerin von Re u Pfl ist. Das Gesellschaftsvermögen ist von jenem der Gesellschafter getrennt - umgekehrt haftet die GmbH grundsätzl für das Verhalten der Gesellschafter.
Die GmbH ist weiters eine KapG mit personalistischen Elementen - das bedeutet, daß sie in mancher Hinsicht den PersG nahesteht. Den Gesellschaftern kommen mehr Mitwirkungsrechte zu als bei einer AG, sie sind zumeist also nicht nur reine Kapitalgeber. Die Gesellschafter trifft außerdem bei Uneinbringlichkeit der Stammeinlage eine Ausfallhaftung. Eine GmbH wird va für den Betrieb von kleinen und mittleren Unternehmen verwendet, weiters für Familiengesellschaften (auch Gmbh & Co KG)
Gesellschafter können nat u jur Personen sowie handelsrechtl Personengesellschaften sein
Für den Gesellschaftszweck gibt es nur wenig Beschränkungen: ausgeschlssen sind pol Tätigkeit, Versicherungen, \"freie Berufe\". Weiters ist die GmbH Kaufmann kraft Rechtsform.
Obligatorische Organe einer GmbH sind Geschäftsführer und die Generalversammlung. Als Körperschaft gilt für die GmbH der Grundsatz der Drittorganschaft, jedoch sind in der Praxis Geschäftsführer meist Gesellschafter, der den Weisungen der Generalversammlung unterliegt. Ein Aufsichtsrat ist je nach Gesellschaftsform fakultativ oder zwingend notwendig; desweiteren ein Abschlußprüfer.
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