1987 trat die Einheitliche Europäische Akte in Kraft, damit erhielt die gemeinsame Außenpolitik erstmals eine verbindliche und vertragliche Grundlage. Sie sah eine Vertiefung der Europäischen Zusammenarbeit (EPZ) in der Außenpolitik und eine festere Verbindung mit der EG-Politik (volle Einbeziehung der Kommission, sowie regelmäßige Unterrichtung des EP dessen Stellungnahmen zu berücksichtigen sind). Ferner die Einrichtung eines EPZ-Sekretariats. Höchste Stelle für die EPZ wurde der Europäische Rat der Regierungschefs.
Der Weg dorthin war jedoch schwieriger als es scheint. Die Außenpolitik eines jeden Landes glich einer Bastion nationaler Souveränität. Z.B Frankreich und Großbritannien waren lange Zeit große Kolonialmächte, die jetzt noch Pflichten gegenüber ihrer ehemaligen Kolonien haben. Außerdem sind sie die einzigen europäischen Länder die über Atomwaffen verfügen.
Die deutsche Außenpolitik, besonders die Östliche war von Anfang mehr von deutschlandpolitischen Interessen bestimmt (Wiedervereinigung).
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