Der Kaiser ernennt und entläßt nach Beratung mit dem Reichsrat den Reichskanzler. Dieser ernennt und entläßt - gleichfalls nach Beratung mit dem Reichsrat - die Fachminister, die allein dem Reichskanzler verantwortlich und zur strengsten Amtsverschwiegenheit verpflichtet sind.
[Die Rolle des Reichskanzlers und seines Kabinetts ist nicht die einer \"zweiten Spitze\" des Staates. Vielmehr obliegt dem Kanzler die Durchführung der vom Kaiser bestimmten Politik. Er stützt sich dabei auf die Fachminister, die Dienende sind, also keinerlei Machtbefugnisse gegen den Kanzler haben.
Die Betonung des Schweigegebots beendet den Mißstand, daß die Autorität des Kanzlers durch Erklärungen der Minister gegenüber der Öffentlichkeit oder gegenüber Zwischenträgern untergraben wird.]
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