Arbeitnehmer ist, wer sich vertraglich zur Arbeitsleistung für einen anderen verpflichtet. Doch nicht jede Form der Arbeitsleistung für einen anderen hat einen Arbeitsvertrag als Grundlage. Dies trifft vielmehr nur für jene Arbeit zu, die unselbständig, das heißt in persönlicher Abhängigkeit, verrichtet wird. Von persönlicher Abhängigkeit spricht man dann, wenn der Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert und seinen Weisungen unterworfen ist.
Wegen der umfassenden Regelung des Arbeitsverhältnisses, die vielfach als wirtschaftlich belastend empfunden wird, besteht die Tendenz, die Inanspruchnahme fremder Arbeitskraft nicht in Form von Arbeitsverträgen, sondern in anderen Vertragsformen (Werkvertrag, freier Dienstvertrag und dergleichen) zu organisieren (Flucht aus dem Arbeitsrecht)
|